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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176, Gebiet: Feldhauser- / Brunnenstraße Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

20/0141

✦ KI-Zusammenfassung

Im Stadtplanungs- und Bauausschuss steht die Entscheidung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet Feldhauser-/Brunnenstraße in Gladbeck-Zweckel an. Das etwa 9.700 m² große Areal soll nach dem Abriss ehemaliger Schulgebäude neu entwickelt werden. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines SB-Lebensmittelmarktes mit 1.500 m² Verkaufsfläche und 88 Stellplätzen sowie zwei dreigeschossigen Wohngebäuden mit insgesamt etwa 24 geförderten Wohnungen und 24 Stellplätzen vor. Ein Teil der Parkflächen wird über eine Baulast auf einem Nachbargrundstück gesichert.

Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Die Vorlage berücksichtigt Stellungnahmen zur Fernwärme, zur Trinkwassernotbrunnen-Sicherung und zur Regenwasserbewirtschaftung mittels eines Mulden-Rigolen-Systems. Die IHK Nord Westfalen regte Anpassungen bei der Sortimentsliste an, was durch die Aufnahme von Backshop und Blumenverkauf als Teilnutzungen umgesetzt wurde.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen gab als Untere Bodenschutzbehörde und Untere Wasserbehörde Hinweise zur Bodenversiegelung sowie zur Notwendigkeit eines Erlaubnisverfahrens für die Versickerung von Niederschlagswasser. Die Anregungen werden in den Umweltbericht und das Entwässerungskonzept eingearbeitet. Ein Bodengutachten zur Untersuchung von Anschüttungen ist bis zum Satzungsbeschluss zu erstellen. Die Obere Bauaufsicht regte die Prüfung der Anlieferung an, wobei Abstandsflächenbaulasten als unproblematisch bewertet werden. Der Ausschuss soll dem Entwurf des Bebauungsplans zustimmen und die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch beschließen.

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