Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176, Gebiet: Feldhauser- / Brunnenstraße Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Stadtplanungs- und Bauausschuss vorgelegt, die die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 für das Gebiet Feldhauser/Brunnenstraße betrifft. Das Projekt umfasst die Neunutzung des ehemaligen Schulgrundstücks in Gladbeck-Zweckel auf einer Fläche von etwa 9.700 Quadratmetern. Nach dem Abriss der bestehenden Schulgebäude soll dort ein SB-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.500 Quadratmetern und 88 Stellplätzen entstehen. Zusätzlich sind im nördlichen Teilbereich zwei dreigeschossige Wohngebäude mit insgesamt etwa 24 geförderten Wohnungen geplant, die über die Brunnenstraße erschlossen werden sollen.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene fachliche Hinweise berücksichtigt. Die Verwaltung wird den Verlauf einer außer Betrieb befindlichen Ferngasleitung sowie die notwendigen Schutzstreifen im Bebauungsplanplan darstellen. Zur Bewältigung der Zunahme versiegelter Flächen und zur Umsetzung der Zukunftsvereinbarung Regenwasser ist die Installation eines Mulden-Rigolen-Systems sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbeläge für die Stellplätze vorgesehen. Zudem wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine bestehende Fernwärmeleitung eingetragen. Die Vorgaben der Bezirksregierung Münster bezüglich des Schutzes eines Trinkwassernotbrunnens in der Brunnenstraße werden ebenfalls im Plan berücksichtigt. Die Festlegung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im weiteren Verfahren.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202704100144
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200514142323-0