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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Gebiet: Brauckstraße / Heringstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

11/0261

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 123 für das Gebiet Brauckstraße / Heringstraße beschlossen. Die Änderung ist notwendig, da die geplante Errichtung von 20 weiteren Pflegeplätzen im bestehenden medizinischen Therapiezentrum nicht durch den ursprünglichen Plan abgedeckt ist. Zudem verändern sich die bauliche Erscheinung des Gebäudes sowie die Erschließung innerhalb des Plangebietes.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen bearbeitet. Die PLEdoc GmbH wies auf Verläufe von Ferngasleitungen hin, welche nun im Planwerk zur Ausgleichsfläche sowie in der Begründung vermerkt sind. Die Emscher Lippe-Energie GmbH regte die Überprüfung der Versorgungsfläche an, woraufhin diese in die Änderung aufgenommen wurde.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen äußerte Bedenken hinsichtlich des Bodenschutzes und der Wasserbehörde aufgrund von Auffüllungen im Gelände sowie der Entwässerungsplanung. Die Verwaltung gab an, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Bodenuntersuchungen und Nachweise zur Versickerung von Niederschlagswasser vorlegen wird. Die Überarbeitung der Entwässerungsplanung und die Erstellung eines Bodenmanagementkonzepts sollen vor der öffentlichen Auslegung abgeschlossen sein.

Der Ausschuss hat der Fassung des Bebauungsplanes vom 15. Juni 2011 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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