Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Gebiet: Brauckstraße / Heringstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 123 für das Gebiet Brauckstraße / Heringstraße zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die geplante Nutzung des Gebäudes anzupassen, da die Errichtung von 20 weiteren Pflegeplätzen nicht durch die ursprüngliche Nutzung als medizinisches Therapiezentrum abgedeckt ist. Zudem sind Änderungen an der Erschließung sowie an der äußeren und inneren Erscheinung des Gebäudes vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen beteiligter Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die PLEdoc GmbH regte die Eintragung von Verläufen von Ferngasleitungen in die Planwerke an, was durch die Verwaltung umgesetzt wurde. Die Emscher Lippe-Energie GmbH forderte die Beibehaltung der Versorgungsfläche, welche in der vorliegenden Änderung wieder aufgenommen wurde.
Hinsichtlich der Bedenken der Kreisverwaltung Recklinghausen zum Bodenschutz und zur Entwässerungsplanung, insbesondere zur Versickerung von Niederschlagswasser auf aufgefüllten Bodenhorizonten, hat die Verwaltung Maßnahmen eingeleitet. Der Vorhabenträger hat ein Ingenieurbüro mit der Durchführung notwendiger Bodenuntersuchungen und der Erbringung fehlender Nachweise beauftragt. Die entsprechenden Anpassungen der Entwässerungsplanung sollen vor der öffentlichen Auslegung abgeschlossen sein. Der Ausschuss hat dem Entwurf des Bebauungsplans sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
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