Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127 Gebiet: Feldhauser Straße / Schulstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0296 behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127 für das Gebiet Feldhauser Straße / Schulstraße in Gladbeck. Ziel des Plans ist die Ergänzung der Siedlungskante durch Straßenrandbebauung, um einen Übergang zum Landschaftsraum zu schaffen. Der Entwurf sieht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Bedenken der E.ON Kraftwerke GmbH sowie der Bezirksregierung Münster hinsichtlich der Lärmbelastung durch das Kraftwerk Scholven geäußert. Ein Gutachten wies darauf hin, dass der nächtliche Orientierungswert von 35 dB(A) aufgrund aktueller und potenzieller Pegelsteigerungen nicht einhaltbar sei. Die E.ON Kraftwerke GmbH forderte eine Änderung der Nutzungsart von „Reines Wohngebiet“ zu „Allgemeines Wohngebiet“ sowie die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. Aufgrund der bestehenden Gemengelage wird im Plan nun ein erhöhter nächtlicher Immissionsrichtwert von 40 dB(A) festgesetzt, um den Betrieb des Kraftwerks bis 2014 nicht einzuschränken.
Der Plan enthält zudem Vorgaben zur Bodendenkmalpflege, ein Leitungsrecht für die Emscher Lippe Energie GmbH sowie die Einhaltung der Wasserschutzzone III B. Bergbauauswirkungen werden durch Sicherungsmaßnahmen des Bergamtes Gelsenkirchen berücksichtigt. Einwände des Kreises Recklinghausen zu Entwässerung und Altlasten wurden zurückgenommen, während die Bedenken der Bezirksregierung Münster durch Anpassungen im Flächennutzungsplan oder im Entwurf selbst berücksichtigt sind. Der Beschluss umfasst die Zustimmung zum Entwurf und die Anordnung der Auslegung ohne finanzielle Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120824075857
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120824075903
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20120824075908
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20120824075914
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