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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 155 Gebiet: Feldhauser Straße hier: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Bau GB

10/0472

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 155 im Gebiet Feldhauser Straße sieht die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines Nahversorgers in Gladbeck-Zweckel. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Die Verwaltung legt dar, dass die Planung auf Basis eines Lärmschutzgutachtens weiterentwickelt wurde. Dieses bescheinigt die Möglichkeit, einen Discounter mit einem rückwärtigen Parkplatz durch den Einsatz von Lärmschutzwänden an den Grenzen zu den Nachbargrundstücken zu realisieren. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung einer Baulast auf den betroffenen Grundstücken, wobei die Abstimmung mit den Eigentümern noch aussteht. Zudem ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Vorhabenträger sowie ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger bis zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.

Um den Prozess zu beschleunigen, schlägt die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss bereits jetzt vor, jedoch unter dem Vorbehalt der vertraglichen Sicherung mit den Nachbarn und der finalen Vereinbarung mit dem Vorhabenträger. Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmt. Im Rahmen des Verfahrens soll gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet werden, während die Auslegung und die Beteiligung der Behörden durchgeführt werden sollen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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