Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61, 2. Änderung - Gebiet Mühlenstraße - Planungskonzeption
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0242 des Sozialamtes befasst sich mit der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 61, 2. Änderung, im Gebiet Mühlenstraße. Im Zentrum steht das Projekt auf dem ehemaligen Buschfortgelände, welches den Bau von 16 Villen sowie drei Wohngruppen für somatisch und demenziell Erkrankte sowie geistig behinderte Menschen vorsieht.
Nachdem in einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit technische Details durch einen Vertreter der Bangel Engineering aus Oberhausen vorgestellt wurden, besteht seitens der Ausschussmitglieder weiterer Informationsbedarf bezüglich des inhaltlichen Konzepts der geplanten Wohngruppen. Um diesen Bedarf zu decken, hat die Verwaltung Vertreter des Unternehmens Alter-nativ Wohnen aus Gelsenkirchen eingeladen. Das Unternehmen, das auf die Vermietung von Wohnraum für eine spezifische Mieterzielgruppe spezialisiert ist, soll Ausführungen zum inhaltlichen Wohnkonzept sowie Antworten auf Fragen der Ausschussmitglieder geben. Das Konzept zielt darauf ab, die Unterbringung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie Demenzerkrankungen lebensnah zu gestalten.
Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120509115405
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