Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010 nach 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0301 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Jahr 2011. Der Rat der Stadt Gladbeck hat bereits in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in einem bestimmten Umfang beschlossen. Dies betraf unter anderem Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen für Maßnahmen des Konjunkturpaktes II sowie für weitere durch Landeszuweisungen geförderte Projekte. Zudem war die Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung der Feuer- und Rettungswache oder Schulbaumaßnahmen, vorgesehen.
In der Umsetzung dieses Beschlusses sollen nun spezifische Beträge übertragen werden. Im Ergebnisplan belaufen sich die Ermächtigungsübertragungen auf 1.555.403,80 Euro, während im investiven Finanzplan ein Betrag von 13.045.158,89 Euro vorgesehen ist. Zudem sollen Instandhaltungsrückstellungen aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 3.765.124,54 Euro übertragen werden. Für verschiedene Projekte, darunter die Maßnahmen im Rahmen von „Soziale Stadt Brauck“, „Stadtumbau West“ sowie Bauvorhaben in der Horster Straße, der Rockwool Straße und dem Familienpark Wittringen, stehen entsprechende Landeszuschüsse gegenüber. Die Maßnahmen des Konjunkturpaktes II sind vollständig mit Fördermitteln ausgestattet und wurden für das Jahr 2011 neu veranschlagt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010 zustimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als XLS öffnen ↗ 20110701111903
- Anlage 2 als XLS öffnen ↗ 20110701111915
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Verwandte Vorlagen
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