Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 174 Gebiet: Hermannstraße / Sandstraße hier: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0245 sieht die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174 im Gebiet Hermannstraße / Sandstraße vor. Das Projekt umfasst das Grundstück des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Schnittstelle Hermannstraße und Sandstraße. Ziel des Vorhabens ist der Abriss des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.200 Quadratmetern sowie der dazugehörigen Stellplatzanlagen, Zufahrten und Außenanlagen.
Da für den Planbereich aktuell kein Bebauungsplan existiert und die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsgeschäfts nach geltendem Planungsrecht derzeit nicht gegeben ist, strebt die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die Schaffung von Planungsrecht durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 2 BauGB an. Ein Einzelhandels-Gutachten der CIMA Beratungs- und Management GmbH hat die Verträglichkeit mit den bestehenden Versorgungsstrukturen und dem Einzelhandelskonzept der Stadt Gladbeck bestätigt.
Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wurde eine Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung geschlossen. Zudem ist eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da dieser im betreffenden Bereich eine gemischte Baufläche ausweist. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan aufzustellen und die Bürgerbeteiligung gemäß den geltenden Satzungen durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170830142123
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