Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127 Gebiet: Feldhauser Straße / Schulstraße Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127 im Gebiet Feldhauser Straße / Schulstraße beschließen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 BauGB als Vorhaben- und Erschließungsplan.
Das Vorhaben zielt auf die Entwicklung einer neuen Siedlungskante am nördlichen Rand des Stadtteils Zweckel ab. Durch eine geplante Straßenrandbebauung soll ein Lückenschluss zwischen bestehenden Einzelgebäuden erreicht und ein Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum geschaffen werden. Der Bereich wird im aktuellen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen; eine entsprechende Änderung der Flächennutzung von Landwirtschaftsfläche zu Wohnbaufläche ist bereits im Verfahren.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer Teilfläche von etwa 4.800 Quadratmetern im Bereich der Schulstraße fünf freistehende Einfamilienhäuser zu errichten. Im Rahmen einer bereits geschlossenen Rahmenvereinbarung ist zudem der Teilabbruch eines Werkstattgebäudes vorgesehen, wobei ein bestehendes Ziegelsteingebäude erhalten bleiben soll, dessen gewerbliche Nutzung jedoch unzulässig ist. Ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger soll bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans abgeschlossen werden. Die Bürgerbeteiligung soll gemäß den entsprechenden gesetzlichen und kommunalen Vorgaben durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht ausgewiesen.
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