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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 154 Gebiet: Roßheidestraße hier: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 i.V. m. § 13 a BauGB

10/0459

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0459 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Roßheidestraße vor. Ziel ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB.

Auf der Fläche der ehemaligen Pauluskirche plant der Vorhabenträger, die LIDL Vertriebs GmbH & Co. KG, die Errichtung eines Einkaufsmarktes. Das Vorhaben umfasst eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern sowie etwa 90 Stellplätze inklusive Zufahrten und Nebenanlagen. Die Umsetzung soll nach dem Abbruch der bestehenden Gebäude erfolgen. Hierzu ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger vorgesehen, der die städtebauliche Entwicklung regelt.

Das Verfahren soll als Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, wodurch eine entsprechende Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich wird. Die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 99, -2. Änderung-, Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck, welche die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke ausweisen, sollen in einem separaten Verfahren aufgehoben werden. Der Entwurf sieht vor, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, jedoch die Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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