Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 08.05.2024
- 4Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 24/0291 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0291 regelt eine Änderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus seinem Mandat im genannten Ausschuss. Auf Antrag des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend in Gladbeck soll eine entsprechende Neubesetzung vorgenommen werden.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben des AG-KJHG sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit zu wählen. Der Beschlussentwurf sieht daher die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss vor, um die entstandene Vakanz zu schließen.
Die personelle Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz besitzt. Federführend für diese Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 24/0316 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung der Ausschussbesetzung im Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss beantragt. Hintergrund des Antrags ist der Umzug eines sachkundigen Bürgers, wodurch die bisherige Besetzung nicht mehr aktuell ist.
Zudem soll ein Fehler aus einer Entscheidung des Rates vom 8. Mai 2024 korrigiert werden. Bei dieser Sitzung wurde Dr. Norbert Marißen fälschlicherweise als ordentliches Mitglied anstatt als stellvertretendes Mitglied in den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss gewählt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun vor, diesen Vorgang zu berichtigen und Dr. Norbert Marißen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
Die Neubesetzung führt zu keinen finanziellen Veränderungen im Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz festzustellen. Der entsprechende Vorgang wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Vorlage des Jahresabschlusses 2023 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 24/0289 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2023 sowie der dazugehörige Lagebericht liegen zur Beschlussfassung vor. Die Bilanzsumme der Sparkasse beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf rund 909,7 Millionen Euro. Aus dem Geschäftsjahr geht ein Jahresüberschuss in Höhe von 207.425,31 Euro hervor.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, diesen Überschuss dem Träger zuzuführen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 174.600,25 Euro für die Stadt Gladbeck. Dieser Betrag liegt über der ursprünglichen Veranschlagung im Haushalt der Stadt für das Jahr 2023, welche auf einem Ertrag von 147.250,00 Euro basierte.
Zudem wird berichtet, dass bei der Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex keine grundlegenden Abweichungen festgestellt wurden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Jahresabschluss und den Lagebericht zur Kenntnis nehmen, die Organe der Sparkasse entlasten und die Verwendung des Jahresüberschusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Bestellung des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin (Erster Beigeordneter)Zur Vorlage · 24/0314 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung des Amtes des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin vorgelegt. Hintergrund ist der bevorstehende Ruhestand des bisherigen Ersten Beigeordneten, Rainer Weichelt, der zum 31. Juli 2024 aus dem Dienst ausscheidet.
Auf Grundlage von § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung schlägt die Verwaltung vor, den Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer als neuen allgemeinen Vertreter zu bestellen. Die Ernennung soll mit Wirkung vom 1. August 2024 erfolgen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 des Landesbesoldungsgesetzes. Für die Ausübung dieser Funktion sieht der Entwurf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 756,22 Euro vor.
Die jährlichen Personalkosten für diese Position werden auf etwa 3.890 Euro geschätzt. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss beraten, bevor der Rat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 über den Beschlussvorschlag entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung GladbeckZur Vorlage · 24/0317 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll den fortgeschriebenen Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung für den Zeitraum von 2024 bis 2027 beschließen. Die Vorlage basiert auf dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die regelmäßige Erstellung und Aktualisierung solcher Pläne vorschreibt. Der neue Plan ersetzt die Vorgängerversion aus den Jahren 2018 bis 2023.
Der Entwurf umfasst eine Analyse der Situation sowie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verwaltung. Rückblickend auf den Zeitraum von Juli 2018 bis Dezember 2023 wird festgehalten, dass das Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungsebenen und im höheren Dienst erreicht wurde. Zukünftige Bestrebungen sehen eine weitere Steigerung dieses Anteils sowie eine Erhöhung der Frauenquote bei der Feuerwehr vor. Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes soll zudem der Anteil der Männer, die dort unterrepräsentiert sind, erhöht werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
An der Erstellung des Plans waren die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat beteiligt. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sind derzeit noch nicht beziffert, eine Finanzierung aus den bestehenden Haushaltsmitteln wird jedoch angestrebt. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät über die Vorlage, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 24/0320 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 24/0320 wird die Zustimmung zur Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Der Antrag, der im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten wird, basiert auf den Regelungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage des Amtes für Finanzen und Beteiligungen führt spezifische Beträge für das laufende Haushaltsjahr auf. Im Ergebnisplan sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 117.890 Euro vorgesehen. Für den investiven Finanzplan werden Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 752.526 Euro ausgewiesen. Die genauen Details zu diesen Positionen sind der beigefügten Zusammenstellung der Vorlage zu entnehmen.
Die Entscheidung über die Mittelbereitstellungen ist für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgesehen. Als Berichterstatterin fungiert die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen. Eine wesentliche Klimarelevanz oder negative Auswirkungen auf das Klima wurden im Rahmen der Vorlage nicht festgestellt, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Komplettsanierung der Pächterwohnung/Vereinsgebäude Tennis-Club Haus Wittringen Gladbeck e.V.Zur Vorlage · 24/0321 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 24/0321 wird die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die am 10. Juni 2024 von Bürgermeisterin Bettina Weist und Ratsherr Wedekind getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Komplettsanierung der Pächterwohnung sowie des Vereinsgebäudes des Tennis-Club Haus Wittringen Gladbeck e. V.
Anlass für das Vorhaben ist die Feststellung von Asbestbelastungen in den Fußböden, den Bodenklebern sowie im Wand- und Deckenputz der Immobilie. Um die Wohnung ohne gesundheitliche Risiken wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen, ist eine vollständige Entkernung und anschließende Sanierung notwendig. Für diese Maßnahmen sind einmalige Aufwendungen in Höhe von 73.000 Euro vorgesehen, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Dringlichkeitsentscheidung erfolgte mit dem Ziel, den Beginn der Arbeiten zur Asbestsanierung kurzfristig zu ermöglichen und eine Wartezeit bis zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses bzw. des Rates zu vermeiden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung dieser Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 24/0322 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen neue Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung vorgelegt (Vorlage 24/0322). Die von den Dezernaten II und III erarbeiteten Regelungen sollen künftig die Grundlage für Sponsoring-Entscheidungen bilden. Ziel der Vorlage ist es, durch einheitliche Kriterien Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe von Sponsoring-Leistungen zu gewährleisten.
Die Richtlinien legen Zuständigkeiten, Abläufe sowie Dokumentationspflichten verbindlich fest. Damit sollen die Prozesse für Sponsoring-Anfragen effizienter gestaltet und administrative Aufwände reduziert werden. Zudem dienen die Regelungen dazu, Sponsoring-Aktivitäten mit den strategischen Zielen der Stadt in Einklang zu bringen und rechtliche sowie Reputationsrisiken für die Kommune zu minimieren. Durch die Bereitstellung von Finanz- oder Sachmitteln sollen Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur oder Sport unterstützt werden können.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss beraten, wobei die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin fungiert. Mit der Einführung der Richtlinien sind laut dem Dokument keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die neuen Regelungen nebst einer Muster-Sponsoringvereinbarung annimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnungen für 2024 anlässlich des Appeltatenfestes sowie des NikolausmarktesZur Vorlage · 24/0323 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. hat für das Jahr 2024 die Freigabe von zwei verkaufsoffenen Sonntagen beantragt. Die Anfrage bezieht sich auf den 8. September anlässlich des Appeltatenfestes sowie den 8. Dezember anlässlich des Nikolausmarktes, jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die rechtliche Grundlage bildet § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW, der Öffnungen bei örtlichen Veranstaltungen ermöglicht.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und katholische Kirche angehört. Während die Rückmeldungen der Verbände und Kirchen vorlagen, äußerte die Gewerkschaft ver.di Widerspruch gegen die Öffnung unter Verweis auf den Schutz von Sonn- und Feiertagen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Konzept der Werbegemeinschaft die erforderliche räumliche Nähe zwischen den Festen und den Einzelhandelsflächen darlegt.
Das Appeltatenfest am 8. September umfasst ein Programm mit Musik, Gastronomie und einer Oldtimer-Ausstellung in verschiedenen Teilen der Innenstadt. Der Nikolausmarkt am 8. Dezember erstreckt sich über den Willy-Brandt-Platz sowie Teile der Fußgängerzone und bietet Kunsthandwerk und kulinarische Angebote. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein öffentliches Interesse durch den Zusammenhang mit diesen lokalen Veranstaltungen als erfüllt an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 13Umwandlung der katholischen Lambertischule in eine GemeinschaftsgrundschuleZur Vorlage · 24/0300 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die katholische Lambertischule in Gladbeck soll in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden. Grundlage hierfür ist das Ergebnis eines Abstimmungsverfahrens, das im April 2024 unter den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler stattfand. Von 181 abgegebenen gültigen Stimmzetteln sprachen sich 173 für die Umwandlung aus, während acht Stimmen dagegen ausfanden. Damit wurde die erforderliche Mindeststimmenzahl von 162 Stimmen überschritten.
Die Umsetzung der Umwandlung ist frühestens zum Schuljahr 2025/2026 vorgesehen. Dies berücksichtigt die Entscheidungsmöglichkeiten der Eltern, die sich für das Schuljahr 2024/2025 bereits für eine katholische Grundschule entschieden haben könnten. Der Name der Schule soll unverändert bleiben.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, die Umwandlung zum genannten Zeitpunkt zu beschließen. Die Änderung der Schulform bedarf gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 2 S.1 GO NRW - Teilnahme am Modell Deutschlandticket Schule für das Schuljahr 2024/25 -Zur Vorlage · 24/0327 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Modell „Deutschlandticket Schule“ für das Schuljahr 2024/25. Die entsprechende Entscheidung wurde bereits am 18. Juni 2024 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen.
Die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus der Frist für den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit der Vestischen Straßenbahn GmbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR). Diese Vereinbarung muss bis spätestens 21. Juni 2024 unterzeichnet sein, während die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 27. Juni 2024 stattfindet.
Das Modell ermöglicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern die Nutzung des Deutschlandtickets. Zudem können selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das Ticket zu einem reduzierten Preis erwerben. Die Finanzierung erfolgt durch Leistungen der Schulträger, Eigenanteile der Schüler sowie Ausgleichszahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch die Teilnahme am Modell im Schuljahr 2024/25 keine zusätzlichen Kosten. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige Ergänzungsvereinbarung mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Wasserversorgungskonzept für die Stadt GladbeckZur Vorlage · 24/0253 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes (WVK) vorgelegt. Auf Grundlage des Landeswassergesetzes sind Kommunen verpflichtet, die öffentliche Wasser- und Löschwasserversorgung sicherzustellen und alle sechs Jahre ein Konzept über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung der Versorgung zu aktualisieren. Das letzte entsprechende Konzept wurde im Mai 2018 verabschiedet.
Das neue Dokument umfasst Beschreibungen des Gemeindegebiets, der aktuellen Versorgungssituation sowie Prognosen zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung. Zudem beinhaltet es eine Risikobewertung unter Berücksichtigung des Klimawandels und Informationen zur Löschwasserversorgung sowie zu Notbrunnen. Die Erarbeitung erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) sowie unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.
Nach der Vorlage im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität soll das Konzept bis zum 30. Juni 2024 der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden. Sofern die Bezirksregierung das Konzept nicht innerhalb von sechs Monaten beanstandet, gilt die gesetzliche Aufgabe zur Sicherstellung der Wasserversorgung als ordnungsgemäß erfüllt. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, das Wasserversorgungskonzept zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 08.05.2024nicht öffentlich
- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 22Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich