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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2023 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

24/0289 28.05.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2023 sowie der dazugehörige Lagebericht liegen zur Beschlussfassung vor. Die Bilanzsumme der Sparkasse beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf rund 909,7 Millionen Euro. Aus dem Geschäftsjahr geht ein Jahresüberschuss in Höhe von 207.425,31 Euro hervor.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, diesen Überschuss dem Träger zuzuführen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 174.600,25 Euro für die Stadt Gladbeck. Dieser Betrag liegt über der ursprünglichen Veranschlagung im Haushalt der Stadt für das Jahr 2023, welche auf einem Ertrag von 147.250,00 Euro basierte.

Zudem wird berichtet, dass bei der Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex keine grundlegenden Abweichungen festgestellt wurden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Jahresabschluss und den Lagebericht zur Kenntnis nehmen, die Organe der Sparkasse entlasten und die Verwendung des Jahresüberschusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschließen.

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