Bestellung des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin (Erster Beigeordneter)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung des Amtes des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin vorgelegt. Hintergrund ist der bevorstehende Ruhestand des bisherigen Ersten Beigeordneten, der zum 31. Juli 2024 aus dem Dienst ausscheidet.
Auf Grundlage von § 6erm 1 der Gemeindeordnung schlägt die Verwaltung vor, den Stadtbaurat als neuen allgemeinen Vertreter zu bestellen. Die Ernennung soll mit Wirkung vom 1. August 2024 erfolgen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 des Landesbesoldungsgesetzes. Für die Ausübung dieser Funktion sieht der Entwurf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 756,22 Euro vor.
Die jährlichen Personalkosten für diese Position werden auf etwa 3.890 Euro geschätzt. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss beraten, bevor der Rat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 über den Beschlussvorschlag entscheidet.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
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- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 10.06.2024
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