Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll den fortgeschriebenen Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung für den Zeitraum von 2024 bis 2027 beschließen. Die Vorlage basiert auf dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die regelmäßige Erstellung und Aktualisierung solcher Pläne vorschreibt. Der neue Plan ersetzt die Vorgängerversion aus den Jahren 2018 bis 2023.
Der Entwurf umfasst eine Analyse der Situation sowie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verwaltung. Rückblickend auf den Zeitraum von Juli 2018 bis Dezember 2023 wird festgehalten, dass das Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungsebenen und im höheren Dienst erreicht wurde. Zukünftige Bestrebungen sehen eine weitere Steigerung dieses Anteils sowie eine Erhöhung der Frauenquote bei der Feuerwehr vor. Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes soll zudem der Anteil der Männer, die dort unterrepräsentiert sind, erhöht werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
An der Erstellung des Plans waren die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat beteiligt. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sind derzeit noch nicht beziffert, eine Finanzierung aus den bestehenden Haushaltsmitteln wird jedoch angestrebt. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät über die Vorlage, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 240706100316
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240607115457-0