Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Komplettsanierung der Pächterwohnung/Vereinsgebäude Tennis-Club Haus Wittringen Gladbeck e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 24/0321 wird die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die am 10. Juni 2024 von Bürgermeisterin und Ratsherr getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Komplettsanierung der Pächterwohnung sowie des Vereinsgebäudes des Tennis-Club Haus Wittringen Gladbeck e. V.
Anlass für das Vorhaben ist die Feststellung von Asbestbelastungen in den Fußböden, den Bodenklebern sowie im Wand- und Deckenputz der Immobilie. Um die Wohnung ohne gesundheitliche Risiken wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen, ist eine vollständige Entkernung und anschließende Sanierung notwendig. Für diese Maßnahmen sind einmalige Aufwendungen in Höhe von 73.000 Euro vorgesehen, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Dringlichkeitsentscheidung erfolgte mit dem Ziel, den Beginn der Arbeiten zur Asbestsanierung kurzfristig zu ermöglichen und eine Wartezeit bis zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses bzw. des Rates zu vermeiden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung dieser Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vor.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 10.06.2024
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