Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0291 regelt eine Änderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus seinem Mandat im genannten Ausschuss. Auf Antrag des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend in Gladbeck soll eine entsprechende Neubesetzung vorgenommen werden.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben des AG-KJHG sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit zu wählen. Der Beschlussentwurf sieht daher die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss vor, um die entstandene Vakanz zu schließen.
Die personelle Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz besitzt. Federführend für diese Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Dokumente
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