Wasserversorgungskonzept für die Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes (WVK) vorgelegt. Auf Grundlage des Landeswassergesetzes sind Kommunen verpflichtet, die öffentliche Wasser- und Löschwasserversorgung sicherzustellen und alle sechs Jahre ein Konzept über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung der Versorgung zu aktualisieren. Das letzte entsprechende Konzept wurde im Mai 2018 verabschiedet.
Das neue Dokument umfasst Beschreibungen des Gemeindegebiets, der aktuellen Versorgungssituation sowie Prognosen zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung. Zudem beinhaltet es eine Risikobewertung unter Berücksichtigung des Klimawandels und Informationen zur Löschwasserversorgung sowie zu Notbrunnen. Die Erarbeitung erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) sowie unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.
Nach der Vorlage im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität soll das Konzept bis zum 30. Juni 2024 der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden. Sofern die Bezirksregierung das Konzept nicht innerhalb von sechs Monaten beanstandet, gilt die gesetzliche Aufgabe zur Sicherstellung der Wasserversorgung als ordnungsgemäß erfüllt. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, das Wasserversorgungskonzept zu beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240523133500-0