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Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024

24/0320 10.06.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 24/0320 wird die Zustimmung zur Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Der Antrag, der im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten wird, basiert auf den Regelungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Vorlage des Amtes für Finanzen und Beteiligungen führt spezifische Beträge für das laufende Haushaltsjahr auf. Im Ergebnisplan sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 117.890 Euro vorgesehen. Für den investiven Finanzplan werden Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 752.526 Euro ausgewiesen. Die genauen Details zu diesen Positionen sind der beigefügten Zusammenstellung der Vorlage zu entnehmen.

Die Entscheidung über die Mittelbereitstellungen ist für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgesehen. Als Berichterstatterin fungiert die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen. Eine wesentliche Klimarelevanz oder negative Auswirkungen auf das Klima wurden im Rahmen der Vorlage nicht festgestellt, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde.

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