Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 12.06.2023
- 5.aZentrale Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen im Hotel Van der Valk - SachstandsberichtZur Vorlage · 230407 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur geplanten zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen im Hotel Van der Valk beschreibt die aktuelle Situation nach dem Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck vom 15. Juni 20
- Die Stadt forderte in dieser Sitzung das Land NRW sowie die Bezirksregierung Münster ein, die Planungen für diese Einrichtung einzustellen.
Die Verwaltung hat diese Forderung im Juni 2023 an den zuständigen Staatssekretär im Landesministerium sowie an den Regierungspräsidenten übermittelt. In einem Gespräch zwischen der Bürgermeisterin und dem Regierungspräsidenten wurden die Gründe für die Ablehnung durch die Stadt, insbesondere mit Blick auf die Sozialdaten, erläutert. Dennoch teilte das Ministerium im Juli 2023 mit, dass die Bezirksregierung Münster die Verhandlungen mit der Van der Valk GmbH fortsetzt. Die Stadt wird über weitere Entwicklungen informiert.
Die Bürgermeisterin äußerte in einem Telefonat mit dem Regierungspräsidenten ihre Überraschung über diese Mitteilung, da zuvor eine Beteiligung der Stadt an weiteren Planungen in Aussicht gestellt worden war. Aufgrund einer externen juristischen Prüfung plant die Stadtverwaltung, dem Rat am 7. September 2023 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan einschließlich einer Veränderungssperre vorzulegen. Ein Rechtsanwalt wird zudem die Ergebnisse der bau- und planungsrechtlichen Prüfung in der Sitzung erläutern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5.bAnregung gem. § 24 GO NRW - Aufstellung eines Bebauungs-Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB mit entsprechender Veränderungssperre gem. § 14 BauGB -Zur Vorlage · 230398 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 230398 einen Vorschlag zur bauplanungsrechtlichen Sicherung eines Grundstücks im Bereich des Hotels Van der Valk vorgelegt. Hintergrund ist die geplante Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) durch die Bezirksregierung Münster, die für das Hotel eine Kapazität von 620 Plätzen vorsieht.
Nachdem der Rat der Stadt Gladbeck bereits eine Resolution zur Einstellung dieser Planungen verabschiedet hatte, die Stadtverwaltung jedoch feststellte, dass die Verhandlungen der Bezirksregierung mit der Van der Valk GmbH fortgesetzt werden, wurde eine bau- und planungsrechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei durchgeführt. Auf Basis dieser Prüfung empfiehlt die Verwaltung dem Rat, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für einen Bebauungsplan zu fassen. Zudem soll eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB verfügt werden.
Durch diese Maßnahmen wäre die Nutzung der Immobilie künftig auf eine Hotelnutzung beschränkt, wobei der Spielraum für krisenbedingte Ausnahmeregelungen nach dem Baugesetzbuch beim Land bestehen bleibt. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird im Rahmen seiner Funktion als Beschwerdeausschuss mit der Kenntnisnahme des Berichts betraut.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5.cVorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziales Bündnis BIG-DKP - ZUE van der Valk - Anlaufstelle für Flüchtlinge, zentral oder dezentral? -
- 6Bestimmung eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 230402 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat die Nachbesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Ausschuss im Zuge der Neubildung der Gremien im Juni 2023.
Gemäß den geltenden Regelungen bestimmt die Fraktion, der ein ausscheidendes Mitglied angehört, einen Nachfolger für den stellvertretenden Vorsitz. Ein formeller Ratsbeschluss ist für diese Bestimmung nicht notwendig, die Information soll jedoch in einer öffentlichen Sitzung des Rates erfolgen. Die CDU-Ratsfraktion hat hierfür ein Ratsmitglied als neuen stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bestimmung des neuen stellvertretenden Vorsitzenden im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen wird. Durch diese personelle Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Vorlage des Jahresabschlusses 2022 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 230313 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 230313 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der von der Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüfte Abschluss weist eine Bilanzsumme von rund 933,25 Millionen Euro aus.
Für das Jahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 125.440,88 Euro ermittelt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse schlägt vor, diesen Betrag vollständig in die Sicherheitsrücklage einzustellen, sodass keine Ausschüttung an den Träger erfolgt. Im Haushalt der Stadt Gladbeck war für das Jahr 2022 ein Ertrag aus der Sparkasse auf Grundlage früherer Prognosen in Höhe von 147.000 Euro veranschlagt.
Im Rahmen des Berichts zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen wurde festgestellt, dass keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße vorliegen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck die Entlastung erteilt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines ordentlichen und eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -Zur Vorlage · 230317 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck steht eine personelle Neubesetzung an. Da Bettina Willing zum 30. September 2023 aus dem Dienst der Sparkasse ausscheidet, endet ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat vorzeitig. Gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen muss die Vertretung des Trägers in einem solchen Fall einen Nachfolger wählen, der von derselben Gruppe vorgeschlagen wurde wie das ausscheidende Mitglied.
Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion sollen Carsten Abe als ordentliches Mitglied und Andreas Düner als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates gewählt werden. Beide Kandidaten sind Dienstkräfte der Stadtsparkasse Gladbeck. Die Vorlage zur Wahl liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor, wobei die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 7. September 2023 erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 4- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230403 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der kommenden Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie des Stadtrates steht die Entscheidung über erhebliche über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 an. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 230403 betrifft Auszahlungen im investiven Finanzplan, konkret in der sogenannten Liste 4 b.
Nach den Angaben des Amtes für kommunale Finanzen belaufen sich die betreffenden Auszahlungen auf insgesamt 336.358 Euro. Die Vorlage dient der Zustimmung zu diesen Mittelauszahlungen gemäß § 83 GO NRW. Für die Vorberatung und Empfehlung im zuständigen Ausschuss ist der 4. September 2023 vorgesehen, während die endgültige Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 7. September 2023 geplant ist. Als Berichterstatterin für das Verfahren wird Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen genannt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck 30.06.2023Zur Vorlage · 230397 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 230397 behandelt die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. Juni 2023. Der Bericht, der im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie im Rat zur Entscheidung vorliegt, enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des zweiten Quartals des Haushaltsjahres 2023. Darin werden zudem die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Planung aufgeführt.
Die Vorlage dient gleichzeitig als Grundlage für die Berichterstattung an die Kommunalaufsicht, wie es im Haushaltssicherungskonzept 2023 vom 15. März 2023 festgelegt wurde. Neben dem Bericht zur finanziellen Lage umfasst das Dokument ein Reporting zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck für das erste Halbjahr 2023.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage zum Stichtag 30. Juni 2023 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20230817094756-0|20230817094801-0|20230830092458-0
- 11Neue Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von FinanzgeschäftenZur Vorlage · 230399 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine neue Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften einzuführen. Hintergrund ist das aktuelle Schuldenportfolio der Kommune, welches sich auf insgesamt rund 311 Millionen Euro beläuft. Davon entfallen etwa 140 Millionen Euro auf Investitionskredite sowie rund 171 Millionen Euro auf Liquiditätskredite. Die Neuregelung dient dazu, das Zins- und Schuldenmanagement weiterzuentwickeln, um langfristig Zinskosten zu reduzieren und finanzielle Risiken zu begrenzen.
Die neue Richtlinie umfasst verschiedene Teilbereiche, darunter die Festlegung von Zuständigkeiten, Regelungen zu Kommunaldarlehen, Kassenkrediten, Schuldscheindarlehen sowie zum Einsatz von Derivaten und neuen Finanzprodukten. Zudem werden Aspekte des Risikomanagements und Übergangsregelungen für Fremdwährungskredite behandelt. Die Richtlinie soll einen rechtssicheren Handlungsrahmen für die mit Finanzgeschäften betrauten städtischen Bediensteten schaffen.
Mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie wird die bestehende Dienstanweisung zur Aufnahme von Krediten und dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente aus dem Jahr 2011 aufgehoben. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die neue Richtlinie beschließt und die Verwaltung anweist, das Zins- und Schuldenmanagement gemäß den neuen Vorgaben durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Beteiligungsbericht 2021Zur Vorlage · 230384 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 beschließen. Dieser Bericht informiert über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt sowie über ihre verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor.
Die Notwendigkeit eines förmlichen Beschlusses ergibt sich aus gesetzlichen Änderungen durch das Zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2021 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses entbunden wurde, ist die Erstellung eines Beteiligungsberichts nun verpflichtend. Der Bericht wurde nach einem verbindlichen Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung erstellt.
Die Fertigstellung des Berichts 2021 verzögerte sich unter anderem wegen der späten Bekanntgabe des gesetzlichen Musters sowie einer personellen Vakanz im Beteiligungsmanagement. Die vorliegenden Daten basieren primär auf dem Stand vom 31. Dezember 2021. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Dokument auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht. Der Bericht für das Jahr 2022 befindet sich bereits in der Vorbereitung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 230343 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Auf Basis des Zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen auf diesen Abschluss verzichten, sofern sie im Gegenzug einen Beteiligungsbericht erstellen und bestellen.
Die gesetzlichen Kriterien gemäß § 116a der Gemeindeordnung NRW sind laut der vorliegenden Beschlussvorlage erfüllt. Die Bilanzsumme sowie die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Beteiligungen liegen deutlich unter den festgelegten Grenzwerten. Da die vollständigen Daten für das Jahr 2022 zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung noch nicht in allen Teilen vorliegen, stützt sich die Berechnung auf die Werte der Jahre 2020 und 2021. Aufgrund der deutlichen Abstände zu den Schwellenwerten wird die Beurteilung des Haushaltsjahres 2022 als unkritisch eingestuft.
Die Verwaltung spricht sich für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aus. Ein Beteiligungsbericht bietet laut Begründung detailliertere Informationen über die Beteiligungen der Stadt, da er auch verselbstständigte Aufgabenbereiche und deren Finanzbeziehungen umfasst. Zudem wird ein geringerer Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Gesamtabschluss angeführt. Der Rat soll das Vorliegen der Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2022 förmlich feststellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Änderung des Wasserkonzessionsvertrages mit der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbHZur Vorlage · 230396 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung des Wasserkonzessionsvertrages mit der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH. Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es, den bestehenden Vertrag aus dem Jahr 2002 an aktuelle Marktstandards anzupassen und rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung sollen die Interessen der Stadt Gladbeck sowie der beteiligten Gesellschafterkommunen Mülheim, Bottrop und Oberhausen gewahrt werden.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, den Konzessionsvertrag um ein festes Enddatum zum 31. Dezember 2041 zu ergänzen. Damit soll die kartellrechtliche Unbedenklichkeit sichergestellt werden. Zudem ist vorgesehen, auf die Ausübung des Kündigungsrechts zum 31. Dezember 2026 zu verzichten, sodass eine vorzeitige Kündigung weiterhin zu den Terminen Ende 2031 und Ende 2036 möglich bleibt. Die neue Vereinbarung umfasst Anpassungen bei den Regelungen zu Folgekosten sowie die Aufnahme weiterer Klauseln im Vertrag.
Die Landeskartellbehörde NRW hat der Ergänzungsvereinbarung bereits ohne Bedenken zugestimmt. Der endgültige Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt der formalen Freistellung nach Abschluss aller kommunalen Gremienbeschlüsse. Die Verwaltung soll zudem ermächtigt werden, daraus resultierende Folgeänderungen vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Errichtung einer Grundschule von Amts wegen (v.A.w.) inkl. einer SporthalleZur Vorlage · 230389 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Gladbeck plant die Errichtung einer neuen Grundschule inklusive einer Dreifachsporthalle für den Einzugsbereich Butendorf/Brauck. Grundlage hierfür ist ein quantitativer Schulentwicklungsplan, der den Bedarf an Schulraum in diesem Bereich bestätigt. Im Rahmen einer Standortanalyse wurden verschiedene Flächen nach Kriterien wie Grundstücksgröße, Baurecht, Eigentumsverhältnissen und verkehrstechnischer Erschließung bewertet.
Bei der Untersuchung der potenziellen Areale, darunter Standorte in der Ulmenstraße, der Diepenbrockstraße sowie am Sportplatz Kortenkamp, wurden bestimmte Flächen aufgrund von Schwierigkeiten bei der verkehrlichen Anbindung oder fehlender Wirkung auf den bestehenden Schulbetrieb ausgeschlossen. Als geeigneter Standort wurde das Grundstück „Im Linnerott“ identifiziert.
Die vorliegende Beschlussvorlage empfiehlt dem Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss den Erwerb des vorgesehenen Grundstücks. Zudem wird dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie dem Rat der Stadt Gladbeck die Errichtung der Grundschule und der Sporthalle auf dem Gelände „Im Linnerott“ vorgeschlagen. Für die Umsetzung sind weitere Schritte erforderlich, darunter die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans sowie die Einleitung des Genehmigungsverfahrens bei der Bezirksregierung Münster. Die konkreten Kosten für das Bauvorhaben sollen im Zuge der weiteren Planung ermittelt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16.1Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Wandlitz -Zur Vorlage · 230334 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt ein Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise vor. Anlass der Reise ist das Stadtfest „ein Fest – drei Jubiläen“ in der Partnerstadt Wandlitz, welches im Zeitraum vom 22. bis zum 24. September 2023 stattfindet.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin vier Vertreterinnen und Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen. Die Besetzung der Delegation ist nach einem Schlüssel von zwei zu eins zu eins geplant. Für die Beförderung ist die Nutzung eines Busses vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen über die bestehenden Haushaltsmittel hinaus sind nicht vorgesehen, da die Reisekosten im Rahmen der Ergebnisrechnung abgedeckt sind. Bezüglich der Klimarelevanz wurde eine negative Auswirkung festgestellt; eine entsprechende Prüfung von Alternativen wurde jedoch bereits durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16.2Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit der Stadt Dernau -Zur Vorlage · 230401 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 230401 wird die Genehmigung einer Dienstreise im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der Stadt Dernau beantragt. Anlass der Reise ist die Teilnahme am „Martinsmarkt der regionalen Genüsse“, der für den 11. November 2023 geplant ist.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin vier weitere Vertreterinnen und Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen sollen, wobei eine Besetzung im Verhältnis von zwei zu eins zu eins vorgesehen ist. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem Kleinbus erfolgen.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird in der Vorlage eine negative Klimawirkung der Reise angegeben, nachdem eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise nach Dernau einschließlich etwaiger Änderungen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16.3Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Marcq-en-Baroeul -Zur Vorlage · 230420 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dienreise nach Marcq-en-Baroeul. Anlass der Reise ist das Herbstfest Saint-Vincent d'Automne, zu dem die französische Partnerstadt eine Delegation des Rates eingeladen hat. Die Durchführung der Reise ist für den 17. September 20<0xC2>3 vorgesehen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin oder einer ihrer Stellvertretungen vier weitere Vertreterinnen und Vertreter des Rates an der Dienreise teilnehmen sollen. Der Transport nach Frankreich soll mit einem Bus der VHS Gladbeck erfolgen. In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine negative Auswirkung festgestellt, weshalb eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17Bericht aus dem Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 230388 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Unterausschusses Digitalisierung erläutert den aktuellen Stand der IT-Sicherheit sowie weitere digitale Projekte der Stadtverwaltung. Die Phishing-Awareness-Kampagne wird fortgesetzt, ergänzt durch die Aktualisierung von Netzwerkkomponenten und die Prüfung von Lizenierungserweiterungen für E-Mail-Verschlüsselungsprogramme. Zudem ist die Ausschreibung einer Glasfaserleitung durch die GKD für Ende des Jahres geplant. Zur Stärkung der Ausfallsicherheit soll künftig ein Business Continuity Management aufgebaut und die Backup-Strategie um externe Speicherorte mit einem Abstand von mehr als 15 Kilometern erweitert werden. Im Kontext des Onlinezugangsgesetzes 2.0 sollen durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ämtern 20 spezifische Leistungen nach dem Efa-Prinzip identifiziert und umgesetzt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einrichtung einer zentralen Scanstelle, für die zwei neue Planstellen vorgesehen sind. Der schrittweise Aufbau soll im ersten Halbjahr 2024 beginnen, wobei der Fokus zunächst auf Ämtern liegt, die bereits an das Dokumentenmanagementsystem angebunden sind. Parallel dazu wird der neue Veranstaltungskalender „Destination.One“ eingeführt, der über die städtische Webseite und die Gladbeck App verfügbar sein wird. Über ein Meldesystem können Veranstaltungen eingereicht und nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht werden. Abschließend informiert die Vorlage über die Digitalisierungsstrategie „SmartVest“ im Kreis, deren finaler Vorschlag voraussichtlich im Zeitraum November oder Dezember zur Beratung in die Räte eingebracht wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Personal(entwicklungs)berichtZur Vorlage · 230353 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur künftigen Gestaltung des Personalberichts vor. Seit der Sitzung im Mai 2022 wurde ein solcher Bericht ausschließlich in Form einer PowerPoint-Präsentation vorgestellt.
Es ist beabsichtigt, dem Ausschuss zukünftig jährlich einen schriftlich ausgearbeiteten und fortgeschriebenen Personalbericht vorzulegen. Diese schriftliche Dokumentation kann bei Bedarf durch eine geringe Anzahl an Präsentationsfolien ergänzt werden. Ein aktueller Sachstandsbericht ist der Vorlage bereits als Anlage beigefügt.
Die Umstellung der Berichterstattung führt zu keinen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem wurden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 19Charta der VielfaltZur Vorlage · 230355 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss hat beschlossen, dass die Verwaltung der Stadt Gladbeck die Charta der Vielfalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt öffentlichkeitswirksam unterzeichnen soll. Im Zuge dessen verpflichtet sich die Verwaltung zu den sechs Kernpunkten der Charta. Dabei sollen erste Maßnahmen priorisiert und mit einem entsprechenden Zeit- und Umsetzungsplan versehen werden.
Für die Gebühren zur Mitgliedschaft der Stadt Gladbeck in der Charta wurden Haushaltsmittel in Höhe von 250 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung ist zudem angewiesen, einen ersten Zwischenstand zum Stand der Umsetzung zu präsentieren. Die Berichterstattung hierzu ist für die Sitzungen des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit am 15. August 2023 sowie des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 4. September 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Beitritt der Stadt Gladbeck zur Rahmenvertragsinitiative des Landes NRWZur Vorlage · 230314 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck berät über den Beitritt zur Rahmenvertragsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Programm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung soll Kommunen bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen unterstützen. Durch die Teilnahme an der Initiative können Städte auf einen durch EU-weite Ausschreibungen geschaffenen Pool von Auftragnehmern zurückgreifen, der über die Landestochter NRW.URBAN verwaltet wird.
Die Nutzung dieses Pools ermöglicht es der Stadt, zeitintensive Einzelvergaben für bestimmte Leistungen zu vermeiden. Das Angebot umfasst unter anderem Bereiche wie Schallgutachten, Verkehrsuntersuchungen, Boden- und Altlasten sowie die Digitalisierung von Bebauungsplänen. Ein Ziel der Initiative ist die personelle und zeitliche Entlastung der Verwaltung, da die Büros im Pool zur Angebotsabgabe innerhalb einer Frist von 15 Werktagen verpflichtet sind.
Der Beitritt zur Initiative ist für die Stadt Gladbeck mit keinen Kosten verbunden und beinhaltet keine Verpflichtung, Vergaben ausschließlich über diesen Rahmenvertrag abzuwickeln. Die Stadt behält die Möglichkeit, weiterhin eigene Vergabeverfahren durchzuführen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Beitritt beschließt und die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Rahmenvertrag abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2023 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 230324 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird eine Mitteilungsvorlage zum Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage beinhaltet eine Auflistung aller Beschlüsse, die von dem Ausschuss im Zeitraum des ersten Halbjahres 2023 gefasst wurden.
Mit der Vorlage wird die Dokumentation der getroffenen Entscheidungen innerhalb des Gremiums für den genannten Berichtszeitraum bereitgestellt. Die beigefügte Liste dient dazu, die Beschlüsse des Ausschusses abzubilden.
Aus der Mitteilung geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wurde keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt, weshalb eine Durchführung einer Haupt- und Alternativenprüfung nicht erforderlich war. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Liste der im ersten Halbjahr 2023 gefassten Beschlüsse vom Ausschuss zur Kenntnis genommen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 12.06.2023nicht öffentlich
- 27Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2023 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich