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Beschlussvorlage

Änderung des Wasserkonzessionsvertrages mit der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH

230396 17.08.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung des Wasserkonzessionsvertrages mit der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH. Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es, den bestehenden Vertrag aus dem Jahr 2002 an aktuelle Marktstandards anzupassen und rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung sollen die Interessen der Stadt Gladbeck sowie der beteiligten Gesellschafterkommunen Mülheim, Bottrop und Oberhausen gewahrt werden.

Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, den Konzessionsvertrag um ein festes Enddatum zum 31. Dezember 2041 zu ergänzen. Damit soll die kartellrechtliche Unbedenklichkeit sichergestellt werden. Zudem ist vorgesehen, auf die Ausübung des Kündigungsrechts zum 31. Dezember 2026 zu verzichten, sodass eine vorzeitige Kündigung weiterhin zu den Terminen Ende 2031 und Ende 2036 möglich bleibt. Die neue Vereinbarung umfasst Anpassungen bei den Regelungen zu Folgekosten sowie die Aufnahme weiterer Klauseln im Vertrag.

Die Landeskartellbehörde NRW hat der Ergänzungsvereinbarung bereits ohne Bedenken zugestimmt. Der endgültige Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt der formalen Freistellung nach Abschluss aller kommunalen Gremienbeschlüsse. Die Verwaltung soll zudem ermächtigt werden, daraus resultierende Folgeänderungen vorzunehmen.

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