Anregung gem. § 24 GO NRW - Aufstellung eines Bebauungs-Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB mit entsprechender Veränderungssperre gem. § 14 BauGB -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 230398 einen Vorschlag zur bauplanungsrechtlichen Sicherung eines Grundstücks im Bereich des Hotels Van der Valk vorgelegt. Hintergrund ist die geplante Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) durch die Bezirksregierung Münster, die für das Hotel eine Kapazität von 620 Plätzen vorsieht.
Nachdem der Rat der Stadt Gladbeck bereits eine Resolution zur Einstellung dieser Planungen verabschiedet hatte, die Stadtverwaltung jedoch feststellte, dass die Verhandlungen der Bezirksregierung mit der Van der Valk GmbH fortgesetzt werden, wurde eine bau- und planungsrechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei durchgeführt. Auf Basis dieser Prüfung empfiehlt die Verwaltung dem Rat, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für einen Bebauungsplan zu fassen. Zudem soll eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB verfügt werden.
Durch diese Maßnahmen wäre die Nutzung der Immobilie künftig auf eine Hotelnutzung beschränkt, wobei der Spielraum für krisenbedingte Ausnahmeregelungen nach dem Baugesetzbuch beim Land bestehen bleibt. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird im Rahmen seiner Funktion als Beschwerdeausschuss mit der Kenntnisnahme des Berichts betraut.
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