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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2022 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

230313 06.07.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 230313 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der von der Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüfte Abschluss weist eine Bilanzsumme von rund 933,25 Millionen Euro aus.

Für das Jahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 125.440,88 Euro ermittelt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse schlägt vor, diesen Betrag vollständig in die Sicherheitsrücklage einzustellen, sodass keine Ausschüttung an den Träger erfolgt. Im Haushalt der Stadt Gladbeck war für das Jahr 2022 ein Ertrag aus der Sparkasse auf Grundlage früherer Prognosen in Höhe von 147.000 Euro veranschlagt.

Im Rahmen des Berichts zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen wurde festgestellt, dass keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße vorliegen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck die Entlastung erteilt.

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