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Beschlussvorlage

Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022

230343 28.07.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Auf Basis des Zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen auf diesen Abschluss verzichten, sofern sie im Gegenzug einen Beteiligungsbericht erstellen und bestellen.

Die gesetzlichen Kriterien gemäß § 116a der Gemeindeordnung NRW sind laut der vorliegenden Beschlussvorlage erfüllt. Die Bilanzsumme sowie die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Beteiligungen liegen deutlich unter den festgelegten Grenzwerten. Da die vollständigen Daten für das Jahr 2022 zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung noch nicht in allen Teilen vorliegen, stützt sich die Berechnung auf die Werte der Jahre 2020 und 2021. Aufgrund der deutlichen Abstände zu den Schwellenwerten wird die Beurteilung des Haushaltsjahres 2022 als unkritisch eingestuft.

Die Verwaltung spricht sich für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aus. Ein Beteiligungsbericht bietet laut Begründung detailliertere Informationen über die Beteiligungen der Stadt, da er auch verselbstständigte Aufgabenbereiche und deren Finanzbeziehungen umfasst. Zudem wird ein geringerer Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Gesamtabschluss angeführt. Der Rat soll das Vorliegen der Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2022 förmlich feststellen.

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