Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 06.02.2023
- 5Anregung gem. § 24 GO NRW - Situation Hochhaus Steinstraße 72 -Zur Vorlage · 230157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Situation des Hochhauses in der Steinstraße 72 entschieden. Die entsprechende Eingabe wurde am 1. Dezember 2022 eingereicht.
Die Verwaltung hat zu dem Antrag Stellung genommen und stellt fest, dass dieser die formellen Anforderungen des § 24 GO NRW nicht erfüllt. Dem Antrag fehle ein konkretes Verlangen sowie eine hinreichende Angabe eines Sachverhalts. Die vorliegende Eingabe bestehe aus einer Aneinanderreihung von Mitteilungen, Zitaten und Vorwürfen, aus denen keine eindeutigen Handlungsempfehlungen oder Verbesserungsvorschläge ersichtlich seien. Zudem wird die fehlerhafte Adressierung des Antrags gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck angeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss die Anregung in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss zurückweist. Durch diesen Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten.
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- 6.1Änderung von Ausschussbesetzungen - AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 230076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat eine Änderung der Ausschussbesetzungen im Gladbecker Rat beantragt. In der Beschlussvorlage Nummer 230076 wird vorgeschlagen, die personelle Zusammensetzung des Kulturausschusses sowie des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität anzupassen.
Für den Kulturausschuss ist die Wahl eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied vorgesehen, um ein bisheriges Mitglied zu ersetzen. Im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität soll ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied berufen werden, anstatt eines anderen Ratsmitglieds.
Die vorgeschlagenen Änderungen stützen sich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Aus den personellen Anpassungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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- 6.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 230108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Deutsche Kinderschutzbund hat eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im Ausschuss auszutauschen, indem eine Person die Position eines bisherigen Mitglieds übernimmt.
Die rechtliche Grundlage für diese Neubesetzung ergibt sich aus den Vorschriften des SGB XIII sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese regeln, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum zu wählen ist. Die zuständige Stelle stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die notwendigen Voraussetzungen für diese Wahl erfüllt.
Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Beratung vorliegt, sieht keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderung der Ausschussbesetzung vor. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf umfasst die Wahl der vorgeschlagenen Person zum stellvertretenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
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- 6.3Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP Ratsfraktion -Zur Vorlage · 230154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Sportausschuss beantragt. Hintergrund ist die Niederlegung eines Mandats durch ein Ratsmitglied, welches zuvor als stellvertretendes Mitglied im Sportausschuss tätig war. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung soll für diesen Posten ein Nachfolger bestimmt werden. Die Fraktion schlägt hierfür ein weiteres Ratsmitglied vor, das die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Sportausschusses in der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder. Während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus dem Rat und den sachkundigen Bürgern unverändert bleibt, reduziert sich die Zahl der stellvertretenden Ratsmitglieder von zwölf auf elf. Im Gegenzug erhöht sich die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger von drei auf vier.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied sowie die Festsetzung der neuen Zusammensetzung des Ausschusses vor. Aus der personellen Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen für die Stadt Gladbeck.
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- 6.4Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen -Zur Vorlage · 230174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat einen Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzungen in Gladbeck vorgelegt. Der Entwurf sieht personelle Neuregelungen in mehreren kommunalen Gremien vor.
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss soll Ramona Karatas als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, während Ninja Lenz die Stellvertretung übernimmt. Für den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität ist die Ernennung von Bernd Lehmann zum ordentlichen Mitglied sowie von Peter Kleimann zum stellvertretenden Mitglied vorgesehen. Im Rechnungsprüfungsausschuss sollen Frederic Uschmann als ordentliches Mitglied sowie Ninja Lenz und Simone Steffens als stellvertretende Mitglieder fungieren.
Weitere Änderungen betreffen den Sportausschuss, in dem Simone Steffens und Nicole Uschmann als ordentliche Mitglieder eingesetzt werden sollen. Auch im Kulturausschuss ist eine Anpassung der Zusammensetzung vorgesehen, die eine Änderung der Anzahl sowohl der Ratsmitglieder als auch der sachkundigen Bürger beinhaltet. Zudem wird Ramona Karatas für die ordentliche Mitgliedschaft im Wahlausschuss sowie im Wahlprüfungsausschuss vorgeschlagen.
Die Vorlage führt zudem konkrete Änderungen in der Zusammensetzung des Rechnungsprüfungs-, Sport- und Kulturausschusses hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger auf. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen werden für diese Umbesetzungen nicht ausgewiesen.
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- 7Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden und eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 230155 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 230155 befasst sich mit der Neubesetzung der Leitung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität in Gladbeck. Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen schlägt hierfür Andreas Rullmann als Vorsitzenden sowie Bernd Lehmann als stellvertretenden Vorsitzenden vor.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Regelung nach der Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem Ausscheiden eines Ausschussvorsitzenden während der Wahlperiode die entsprechende Fraktion ein Ratsmitglied zum Nachfolger bestimmt. In der vorangegangenen Konstellation waren Peter Kleimann als Vorsitzender und Andreas Rullmann als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses im Amt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Bestimmung von Andreas Rullmann zum Vorsitzenden und Bernd Lehmann zum stellvertretenden Vorsitzenden zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor. Mit der personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, und es wurde keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt.
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- 8a) Änderung der Hauptsatzung b) Stellenplan 2023 - Nachtrag c) Ausschreibung der Stelle eines/einer Beigeordneten (Stadtkämmerer:in)Zur Vorlage · 230169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage wird eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sowie eine Anpassung des Stellenplans 2023 vorgeschlagen. Kern des Antrags ist die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten von bisher drei auf vier. Dabei soll die Position des Kämmerers in den Status eines/einer Beigeordneten erhoben werden.
Im Zuge dieser Änderung ist eine Umstrukturierung der Geschäftsbereiche vorgesehen. Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) soll vom Dezernat III in das Dezernat II verlagert werden. Zudem soll das Beteiligungsmanagement im Dezernat II gebündelt werden, um die Steuerung städtischer Beteiligungen zu unterstützen. Um die personellen Voraussetzungen für die neue Position zu schaffen, wird die Umwandlung der Planstelle 31 von der Besoldungsgruppe A 16 in die Besoldungsgruppe B 3 beantragt.
Zudem wird die Ausschreibung der Stelle für den/die neue/n Beigeordnete/n (Stadtkämmerer:in) über verschiedene Fach- und Lokalmedien sowie die städtische Homepage beantragt. Die jährlichen Kosten für diese Anpassung werden auf etwa 14.900 Euro geschätzt, wobei es sich um die Differenz der Besoldungsgruppen handelt. Einmalige Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro werden für die Durchführung der Ausschreibung veranschlagt.
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Hauptdokument|20230317084307-0|20230327090523-0|20230327075350-0
- 9Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 8 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 230158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 230158 befasst sich mit der Zustimmung zu erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022. Der Antrag umfasst Auszahlungen im investiven Finanzplan, die unter der Bezeichnung Liste 8 b geführt werden und eine Gesamtsumme von 21.175 Euro ausmachen.
Die Vorlage wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt und liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor. Der Stadtkämmerer Bunte ist als Berichterstatter vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die beantragte Zustimmung bildet der Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß den Angaben in der Vorlage stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt und somit keine Prüfung von Alternativen notwendig war. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der genannten Mittelbereitstellungen für das betreffende Haushaltsjahr vor.
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- 10Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 230170 regelt die Zustimmung zu erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 in Gladbeck gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Im Zentrum steht die Genehmigung von Auszahlungen innerhalb des investiven Finanzplans, konkret in der sogenannten Liste 2 b.
Nach den vorliegenden Unterlagen belaufen sich die beantragten überplanmäßigen Mittel auf einen Gesamtbetrag von 2.100.000 Euro. Die detaillierte Aufschlüsselung dieser Beträge ergibt sich aus einer beigefügten Zusammenstellung, die Bestandteil der Vorlage ist. Für die Umsetzung dieser Auszahlungen stehen die erforderlichen Haushaltsmittel laut Dokument zur Verfügung.
Die Vorlage wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Die Entscheidung über den Beschlussentwurf obliegt dem Rat, wobei die Sitzung für Ende März 2023 angesetzt war. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird in der Vorlagendokumentation festgehalten, dass keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind und somit keine Prüfung von Alternativen erforderlich war.
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- 11Umgang mit über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen hier: EntscheidungsbefugnisZur Vorlage · 230159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 230159 wird die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen bei über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen beantragt. Hintergrund des Antrags ist das bevorstehende Ausscheiden des amtierenden Stadtkämmerers aus dem Dienst der Stadt Gladbeck und die damit verbundene Vakanz in dieser Position.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Kämmerer die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen. Während erhebliche Beträge der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen, sind geringfügige Ausgaben lediglich dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die Vorlage sieht vor, diese Entscheidungsbefugnis gemäß § 83 Abs. 1 S. 4 der Gemeindeordnung NRW auf den Leiter der Abteilung 20/1 (Kämmerei), Sebastian Mai, zu übertragen.
Die Übertragung der Kompetenzen soll mit der Zustimmung der Bürgermeisterin und des Rates erfolgen. Die bestehende Aufsichtspflicht des Rates bei erheblichen Ausgaben sowie die Informationspflicht bei unerheblichen Beträgen bleiben von dieser Regelung unberührt. Durch die beantragte Maßnahme entstehen laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck.
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- 12Beteiligungsbericht 2020Zur Vorlage · 230150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Rat der Stadt Gladbeck wird der Beteiligungsbericht 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt Gladbeck und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form.
Durch das Zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz hat sich die Bedeutung des Beteiligungsberichts erhöht. Da der Rat bereits im Juli 2021 die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen hatte, ist die Erstellung eines Beteiligungsberichts nun verpflichtend. Der vorliegende Bericht wurde erstmals nach einem neuen, verbindlichen Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW erstellt.
Die Erstellung des Berichts verzögerte sich aufgrund der späten Bekanntgabe des neuen Musters sowie einer personellen Vakanz im Beteiligungsmanagement. Im Zuge der Umstellung auf das neue Berichtsmuster wurde eine Fachsoftware zur datenbankgestützten Erfassung und Datenhaltung eingeführt. Die im Bericht enthaltenen Daten basieren primär auf dem Stand vom 31. Dezember 2020. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Bericht auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht.
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- 13Entwurf des Jahresabschlusses 2021Zur Vorlage · 230164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 für die Stadt Gladbeck weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss von rund 2,7 Millionen Euro aus. Damit wurde nach 2018 zum vierten Mal in Folge ein Ausgleich zwischen Plan und Ist erzielt und den Vorgaben des Stärkungspaktes entsprochen. In diesem Ergebnis sind Corona-bedingte Finanzschäden in Höhe von insgesamt etwa 11,3 Millionen Euro als außerordentlicher Ertrag enthalten.
Zu den Ertragsfaktoren gehörten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer um 1,6 Millionen Euro sowie höhere Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer um 2,4 Millionen Euro. Zudem resultierten Buchgewinne aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken in einem Plus von 1,3 Millionen Euro. Auf der Aufwandseite verzeichnete die Stadt einen Mehraufwand bei den Abschreibungen um 3,3 Millionen Euro, was auf die außerplanmäßige Abschreibung der Sporthalle Rentfort und des Riesener-Gymnasiums zurückzuführen ist. Zudem fielen Kursverluste bei Schweizer-Franken-Krediten in Höhe von 3,0 Millionen Euro an.
Durch den Jahresüberschuss sowie eine Zuschreibung auf den RWE-Aktienbestand in Höhe von 10,2 Millionen Euro verringerte sich die bilanzielle Überschuldung der Stadt auf 89,4 Millionen Euro. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor.
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- 14Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2022 nach 2023Zur Vorlage · 230156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Gladbecker Rat wird über die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Jahr 2023 informiert. Laut der Beschlussvorlage Nummer 230156 umfasst die Information primär die investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans, wobei Beträge in Höhe von rund 34,2 Millionen Euro nach 2023 übertragen werden.
Die Finanzierung erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht verwirklichte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie durch Kreditermächtigungen. Eine Zusammenstellung der konsumtiven Auszahlungsermächtigungen, die unter anderem aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unterlassene Instandhaltungen resultieren, ist der Vorlage zum aktuellen Zeitpunkt nicht beigefügt, da die Erarbeitung noch nicht abgeschlossen war. Der entsprechende Nachweis soll in einer späteren Sitzung erbracht werden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt.
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- 15Gebührenreduzierung für Personalausweise bei SozialleistungsbezugZur Vorlage · 230146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck plant, die Gebührenermäßigung für Personalausweise bei Bezug von Sozialleistungen abzuschaffen. Bisher wurden Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II beziehen, die Kosten für einen notwendigen Personalausweis um die Hälfte reduziert. Diese Regelung wurde im Jahr 2018 auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wieder eingeführt.
Grund für den vorgeschlagenen Wegfall ist eine Änderung der Rechtslage. Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2019 hat festgestellt, dass die Kosten für Personalausweise bereits im Regelbedarf der Sozialhilfe enthalten sind. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Annahme einer Bedürftigkeit im Sinne des Personalausweisgesetzes. Zudem weist das Landesinnenministerium in aktuellen Informationen darauf hin, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis ohne Gebührenermäßigung angestrebt wird.
Ein Vergleich mit umliegenden Kommunen wie Bottrop, Gelsenkirchen oder Marl ergab, dass dort keine vergleichbare Ermäßigungsregelung existiert. Die Beibehaltung der bisherigen Praxis führt laut der Vorlage zu jährlichen Mindereinnahmen von etwa 3.500 Euro für die Stadt Gladbeck. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher vor, die Gebührenreduzierung aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
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- 16Sachstandsbericht Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 230175 · Mitteilungsvorlage
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Der Sachstandsbericht des Unterausschusses Digitalisierung umfasst verschiedene Entwicklungen zur IT-Infrastruktur und zur Verwaltungsdigitalisierung in Gladbeck. Ein zentraler Aspekt ist der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternetanschlüssen für städtische Gebäude durch eine Glasfaser-Infrastruktur. Hierbei sollen Schulen mit einer Bandbreite von 1 Gbit/s an das Rathaus angebunden werden, wobei Kooperationen mit Unternehmen aus dem Tiefbau angestrebt werden.
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie werden derzeit Projektideen auf ihre Machbarkeit und zeitliche Umsetzbarkeit geprüft. Zu den vorgestellten digitalen Lösungen gehören unter anderem Projekte zur digitalen Daseinsvorsorge sowie LoRaWAN und Sportboxen. Parallel dazu wird die bestehende Telefonanlage durch eine VOIP-Infrastruktur ersetzt, deren Inbetriebnahme für das vierte Quartal 2023 geplant ist. Dies soll die Ausfallsicherheit und Wirtschaftlichkeit der Kommunikation verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem elektronischen Rechnungsworkflow, dessen Rollout zur papierfreien Verwaltung im Jahr 2023 fortgesetzt und voraussichtlich 2024 abgeschlossen werden soll. Zudem unterstützt die Stadt ein Gutachten zur Neuordnung der kommunalen IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen, um die Effizienz und Standardisierung zu fördern. Unter der neuen Kategorie „Digital@Gladbeck“ wurden zudem Fortschritte beim Online-Wohngeldantrag sowie bei der Buchung der Beachanlage präsentiert. Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für den 11. Mai 2023 angesetzt.
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- 17.aVerhandlungen über eine mögliche Landesunterkunft für Geflüchtete in Gladbeck a) Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 230171 · Beschlussvorlage
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Die Bezirksregierung führt derzeit Verhandlungen mit dem Hotel Van der Valk über die Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen in Gladbeck. Das Vorhaben sieht eine Kapazität von 620 Plätzen für Geflüchtete vor. Der aktuelle Planungsstand ist noch nicht weit fortgeschritten, sodass eine Realisierung des Projekts zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Sollte die Einrichtung entstehen, würden 310 Plätze auf das Kontingent der Stadt Gladbeck angerechnet. Laut Bericht der Verwaltung hätte dies keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt oder die sozialen und Bildungssysteme. Die geplante Landeseinrichtung soll ein Betreuungs- und Umfeldmanagement sowie einen Sicherheitsdienst vorhalten. Zur weiteren Sicherstellung sollen der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei in Abstimmung mit der Bezirksregierung ein Konzept erarbeiten.
Die Stadtverwaltung nutzt derzeit eine Kombination aus dezentraler Unterbringung und zentralen Einrichtungen, wie etwa am Festplatz. Angesichts erwarteter steigender Zahlen bei den Geflüchteten wird auf eine mögliche Notwendigkeit zur Erweiterung der Kapazitäten hingewiesen. Der Bericht liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Kenntnisnahme vor.
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- 17.bVorschlag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der AfD-Ratsfraktion in Gladbeck - Unterbringung von bis zu 1000 weiteren Flüchtlingen im Hotel 'Van der Valk'? -
- 18Vorschlag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziales Bündnis (ABD) in Gladbeck - Benennung einer Straße in Gladbeck nach unserer Partnerstadt Alanya -
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 06.02.2023nicht öffentlich
- 24Beförderung eines Beamtennicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich