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Beschlussvorlage

Beteiligungsbericht 2020

230150 08.03.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Dem Rat der Stadt Gladbeck wird der Beteiligungsbericht 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt Gladbeck und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form.

Durch das Zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz hat sich die Bedeutung des Beteiligungsberichts erhöht. Da der Rat bereits im Juli 2021 die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen hatte, ist die Erstellung eines Beteiligungsberichts nun verpflichtend. Der vorliegende Bericht wurde erstmals nach einem neuen, verbindlichen Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW erstellt.

Die Erstellung des Berichts verzögerte sich aufgrund der späten Bekanntgabe des neuen Musters sowie einer personellen Vakanz im Beteiligungsmanagement. Im Zuge der Umstellung auf das neue Berichtsmuster wurde eine Fachsoftware zur datenbankgestützten Erfassung und Datenhaltung eingeführt. Die im Bericht enthaltenen Daten basieren primär auf dem Stand vom 31. Dezember 2020. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Bericht auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht.

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