Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2022 nach 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Gladbecker Rat wird über die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Jahr 2023 informiert. Laut der Beschlussvorlage Nummer 230156 umfasst die Information primär die investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans, wobei Beträge in Höhe von rund 34,2 Millionen Euro nach 2023 übertragen werden.
Die Finanzierung erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht verwirklichte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie durch Kreditermächtigungen. Eine Zusammenstellung der konsumtiven Auszahlungsermächtigungen, die unter anderem aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unterlassene Instandhaltungen resultieren, ist der Vorlage zum aktuellen Zeitpunkt nicht beigefügt, da die Erarbeitung noch nicht abgeschlossen war. Der entsprechende Nachweis soll in einer späteren Sitzung erbracht werden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231003100157
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230310114625-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - 10.03.2023
- Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden und eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden 10.03.2023
- Anregung gem. § 24 GO NRW - Situation Hochhaus Steinstraße 72 - 10.03.2023
- Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP Ratsfraktion - 09.03.2023
- Gebührenreduzierung für Personalausweise bei Sozialleistungsbezug 08.03.2023
- Beteiligungsbericht 2020 08.03.2023