Anregung gem. § 24 GO NRW - Situation Hochhaus Steinstraße 72 -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Situation des Hochhauses in der Steinstraße 72 entschieden. Die entsprechende Eingabe wurde am 1. Dezember 2022 eingereicht.
Die Verwaltung hat zu dem Antrag Stellung genommen und stellt fest, dass dieser die formellen Anforderungen des § 24 GO NRW nicht erfüllt. Dem Antrag fehle ein konkretes Verlangen sowie eine hinreichende Angabe eines Sachverhalts. Die vorliegende Eingabe bestehe aus einer Aneinanderreihung von Mitteilungen, Zitaten und Vorwürfen, aus denen keine eindeutigen Handlungsempfehlungen oder Verbesserungsvorschläge ersichtlich seien. Zudem wird die fehlerhafte Adressierung des Antrags gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck angeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss die Anregung in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss zurückweist. Durch diesen Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230314132217-0
Ort
📍 Steinstraße 72 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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