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Beschlussvorlage

Gebührenreduzierung für Personalausweise bei Sozialleistungsbezug

230146 08.03.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck plant, die Gebührenermäßigung für Personalausweise bei Bezug von Sozialleistungen abzuschaffen. Bisher wurden Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II beziehen, die Kosten für einen notwendigen Personalausweis um die Hälfte reduziert. Diese Regelung wurde im Jahr 2018 auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wieder eingeführt.

Grund für den vorgeschlagenen Wegfall ist eine Änderung der Rechtslage. Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2019 hat festgestellt, dass die Kosten für Personalausweise bereits im Regelbedarf der Sozialhilfe enthalten sind. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Annahme einer Bedürftigkeit im Sinne des Personalausweisgesetzes. Zudem weist das Landesinnenministerium in aktuellen Informationen darauf hin, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis ohne Gebührenermäßigung angestrebt wird.

Ein Vergleich mit umliegenden Kommunen wie Bottrop, Gelsenkirchen oder Marl ergab, dass dort keine vergleichbare Ermäßigungsregelung existiert. Die Beibehaltung der bisherigen Praxis führt laut der Vorlage zu jährlichen Mindereinnahmen von etwa 3.500 Euro für die Stadt Gladbeck. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher vor, die Gebührenreduzierung aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.

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