Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Deutsche Kinderschutzbund hat eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im Ausschuss auszutauschen, indem eine Person die Position eines bisherigen Mitglieds übernimmt.
Die rechtliche Grundlage für diese Neubesetzung ergibt sich aus den Vorschriften des SGB XIII sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese regeln, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum zu wählen ist. Die zuständige Stelle stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die notwendigen Voraussetzungen für diese Wahl erfüllt.
Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Beratung vorliegt, sieht keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderung der Ausschussbesetzung vor. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf umfasst die Wahl der vorgeschlagenen Person zum stellvertretenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
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