Umgang mit über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen hier: Entscheidungsbefugnis
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 230159 wird die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen bei über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen beantragt. Hintergrund des Antrags ist das bevorstehende Ausscheiden des amtierenden Stadtkämmerers aus dem Dienst der Stadt Gladbeck und die damit verbundene Vakanz in dieser Position.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Kämmerer die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen. Während erhebliche Beträge der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen, sind geringfügige Ausgaben lediglich dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die Vorlage sieht vor, diese Entscheidungsbefugnis gemäß § 83 Abs. 1 S. 4 der Gemeindeordnung NRW auf den Leiter der Abteilung 20/1 (Kämmerei), Sebastian Mai, zu übertragen.
Die Übertragung der Kompetenzen soll mit der Zustimmung der Bürgermeisterin und des Rates erfolgen. Die bestehende Aufsichtspflicht des Rates bei erheblichen Ausgaben sowie die Informationspflicht bei unerheblichen Beträgen bleiben von dieser Regelung unberührt. Durch die beantragte Maßnahme entstehen laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck.
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