Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Freiwillige Feuerwehr Gladbeck - Bericht der Verwaltung -Zur Vorlage · 11/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1. April 2011 liegt die Beschlussvorlage 11/0143 vor, die einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Feuerwehr Gladbeck sowie der Freiwilligen Feuerwehr zum Gegenstand hat. Die Verwaltung sieht vor, über die gegenwärtigen Entwicklungen in diesen Bereichen im Rahmen der Sitzung mündlich zu informieren.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für die vorgesehene Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan aufgeführt. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die personellen oder organisatorischen Zustände innerhalb der Feuerwehrstrukturen der Stadt Gladbeck. Ein konkreter Beschlussentwurf über Maßnahmen oder Mittelzuweisungen ist in diesem Dokument nicht enthalten, da der Fokus auf der mündlichen Berichterstattung durch die zuständige Stelle liegt.
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- 6Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Erstellung eines Leitbildes für die Gladbecker GrundschullandschaftZur Vorlage · 11/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0142 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Erstellung eines Leitbildes für die Gladbecker Grundschullandschaft vor. Ziel des Vorhabens ist es, die Weichen für ein leistungsstarkes Grundschulsystem im Rahmen der kommunalen Bildungslandschaft zu stellen. Der Prozess soll unter Einbeziehung des Schulträgers, der Schulaufsicht sowie der Schulen durchgeführt werden und eine externe Prozessbegleitung sowie Moderation umfassen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Schulentwicklung als wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung betrachtet wird. Neben den kommunalen Pflichtaufgaben zur Bereitstellung von Schulräumen und Ausstattung sollen auch die Qualität der schulischen Angebote, etwa in den Bereichen individuelle Förderung, Inklusion sowie geschlechtergerechtes und kooperatives Lernen, in den Fokus rücken. Die Stadt übernimmt dabei eine Rolle bei der Steuerung und Moderation der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Schulsystem.
Für die Durchführung der Maßnahme ist eine Mittelfreigabe in Höhe von 5.150 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen aus dem Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung im Haushalt 2011 bereitgestellt werden. Die Steuerungsgruppe hat die Verwendung dieser Mittel bereits empfohlen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Mittelfreigabe zustimmt.
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- 7Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Aus- zahlungen - Liste 4 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 11/0117 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 11/0117 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im vergangenen Jahr. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010, welche unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 und 83 GO NRW. Diese Bestimmungen regeln, dass Ausgaben, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die zuständige Verwaltung hat hierzu eine detaillierte Aufstellung erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Bewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Stadtkämmerer erstellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 8Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW vom 19.12.2005Zur Vorlage · 11/0119 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0119 sieht eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Gladbeck vom 19. Dezember 2005 vor. Ziel der Änderung ist die Erhöhung der Anliegeranteile um 10 Prozentpunkte auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Anpassung betrifft verschiedene Straßentypen sowie Teileinrichtungen wie Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und die Beleuchtung. Die Sätze für unselbständige Grünanlagen bleiben von dieser Änderung unberührt. So ist beispielsweise vorgesehen, den Anteil für Gehwege in Anliegerstraßen von 70 auf 80 Prozent anzuheben.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erhöhung der Anteilssätze zu einer Steigerung der Einnahmen führt. Bei einem jährlichen Einnahmevolumen von bis zu 400.000 Euro werden ab dem Haushaltsjahr 2013 Mehreinnahmen von bis zu 80.000 Euro erwartet. Die Steigerung der Einnahmenseite dient der Haushaltskonsolidierung der Stadt. Die Vorlage enthält konkrete Berechnungsbeispiele für verschiedene Steigerungsstufen, wobei eine Erhöhung der Anteile um 10 Prozentpunkte Einnahmesteigerungen zwischen 15 und 20 Prozent bewirkt. Als Beschlussvorschlag wird die Annahme der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW unterbreitet. Die Vorlage lag dem Haupt- und Finanzausschuss am 1. April 2011 sowie dem Rat am 7. April 2011 zur Entscheidung vor.
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- 9.1Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit SchwechatZur Vorlage · 11/0152 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage 11/0152 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise vor. Anlass der Reise ist eine Einladung der österreichischen Partnerstadt Schwechat anlässlich der dort stattfindenden Nestroy-Festspiele. Die Reise ist für den Zeitraum vom 24. Juni bis zum 26. Juni 2011 geplant.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister bis zu vier Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnehmen. Die Durchführung der Dienstreise soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung zu verzeichnen. Es werden keine zusätzlichen Aufwendungen oder Erträge ausgewiesen, und es sind entsprechende Haushaltsmittel vorhanden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise nach Schwechat einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 9.2Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit WodzislawZur Vorlage · 11/0155 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0155 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Wodzislaw. Die polnische Partnerstadt hat den Rat der Stadt Gladbeck eingeladen, anlässlich des dort stattfindenden Stadtfestes am 18. und 19. Juni 2011 teilzunehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister bis zu vier Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck an dieser Reise teilnehmen. Die Anreise nach Wodzislaw soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind in der Ergebnisrechnung Reisekosten als einmaliger Aufwand aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für dieses Vorhaben zur Verfügung. Der Entwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 10Dichtheitsprüfung privater HausanschlüsseZur Vorlage · 11/0115 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Ingenieuramtes zur Änderung der Entwässerungssatzung befasst sich mit der Anpassung der kommunalen Regelungen an das neue Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz. Kernpunkt der Vorlage ist die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zum Nachweis der Dichtheit privater Abwasseranlagen.
Aufgrund der neuen Rechtslage müssen Grundstückseigentümer die Dichtheit ihrer Anlagen nachweisen. Für Gebiete außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Fristverlängerung für einzelne Stadtbezirke möglich, wobei die Umsetzung zeitlich gestaffelt erfolgen soll. Für private Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten, konkret für das Gebiet nördlich der Reden- und Tunnelstraße, wird eine Verkürzung der Nachweispflicht auf den 31. Dezember 2014 vorgeschlagen.
Die geplante Satzungsänderung sieht zudem vor, dass die Sanierung von privaten Abwasseranlagen, die auf öffentlichen Flächen liegen, künftig nicht mehr in Eigenregie der Eigentümer, sondern durch die Verwaltung erfolgt. Die anfallenden Kosten sollen direkt mit den Eigentümern abgerechnet werden. Darüber hinaus sollen die Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation des Dichtheitsnachweises sowie die Regelung gestaffelter Fristen für die Stadtbezirke präzisiert werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kämmerei, des Rechtsamtes und des Ingenieuramtes hat die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Überarbeitung der Satzung beauftragen.
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- 11Einführung der Ehrenamtskarte Vorstellung des KonzeptesZur Vorlage · 11/0150 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen, um bürgerschaftliches Engagement zu würdigen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Stadt beauftragt, sich dem Projekt des Landes anzuschließen und die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.
Die Vergabe der Karte folgt landesweiten sowie kommunalen Kriterien. Voraussetzung für die Berechtigung ist ein Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche oder insgesamt 250 Stunden pro Jahr. Für die Stadt Gladbeck wurden zudem festgelegt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des Stadtgebiets ausgeübt werden muss und eine Mindestdauer der Tätigkeit von zwei Jahren vorliegen muss. Die Karte hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine Altersbegrenzung oder eine Begrenzung der Kartenanzahl ist nicht vorgesehen. Anträge werden nach Eingang laufend bearbeitet.
Als erste konkrete Vergünstigung wurde bereits eine Einigung mit der Kulturverwaltung erzielt, die den kostenlosen Eintritt in die Mathias-Jakobs-Stadthalle ermöglicht. Weitere Angebote durch lokale Partner und die Wirtschaft werden derzeit geprüft, wobei die Einbeziehung von Angeboten aus dem Bereich der Spielhallen oder des Rotlichtmilieus ausgeschlossen wurde.
Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt werden als neutral bewertet. Der Verwaltungsaufwand wird über das Büro für freiwilliges Engagement und Selbsthilfe abgedeckt. Für die Öffentlichkeitsarbeit steht ein einmaliger Zuschuss des Landes in Höhe von 3.000 Euro zur Verfügung.
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- 12Etatplanung 2011Zur Vorlage · 11/0114 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0114 des Bürgermeisterbüros dient der Beratung der Etatplanung für das Jahr 2011 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Vorberatung spezifischer Produkte, die von verschiedenen Stadtämtern bewirtschaftet werden und bislang nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die Haushaltsposten des Referats 01 (Bürgermeisterbüro) sowie der Stadtämter 10 (Organisations- und Personalamt), 20 (Amt für kommunale Finanzen), 30 (Rechtsamt), 32 (Amt für öffentliche Ordnung) und 34 (Standesamt). Die Vorlage bezieht sich dabei auf den Entwurf des Haushaltsbuches 2011 sowie auf die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2011 aufgeführten Anpassungen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die genannten Produkte im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2011, einschließlich der entsprechenden Änderungen im Änderungsverzeichnis, zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1. April 2011 erstellt.
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- 13Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011Zur Vorlage · 11/0108 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0108 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 für die Stadt Gladbeck. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner oder Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 14. Februar 2011 bis zum 06. April 2011 öffentlich aus. Die Vorlage dient dazu, den Prozess der Einwendungsfrist im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung festzulegen. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen durch die Bürgerinnen und Bürger oder Abgabenpflichtigen eingehen, werden diese nach der entsprechenden Prüfung nachgereicht. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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- 14Beratung der Haushaltssatzung 2011 einschließlich Anlagen/ HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 11/0156 · Beschlussvorlage
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Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 11/0156 wird ein erstes Änderungsverzeichnis zur Haushaltssatzung 2011 sowie zum Haushaltssicherungskonzept vorgelegt. Die Verwaltung berücksichtigt damit Entwicklungen, die seit der Aufstellung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs eingetreten sind.
Im Ergebnisplan erhöht sich das Defizit für den Planungszeitraum um 4,1 Millionen Euro, was primär auf geringere Dividendenerwartungen bei den Unternehmen ELE und RWE zurückzuführen ist. Zudem werden Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 200<0xC2>9 für das Konjunkturpaket II sowie ein Zuschuss für das Martin-Luther-Forum erfolgsneutral neu veranschlagt. In der Folge wird das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2014 auf 1,6 Millionen Euro geschätzt. Die Prognosen über einen möglichen Überschuss ab 2020 sowie ein positives Eigenkapital ab 2025 bleiben unverändert.
Im investiven Finanzplan führt eine erhöhte allgemeine Investitionszuwendung nach einer Modellrechnung des Landes dazu, dass Mehrkosten für geplante U-3-Maßnahmen sowie Aufstockungen im Straßenbau und bei der Medienbeschaffung finanziert werden können. Die Finanzierung von Maßnahmen der „Liste 2“ erfolgt weiterhin über Investitionskredite. Im konsumtiven Finanzplan sind Mehrauszahlungen in Höhe von 90.000 Euro für die Kindertageseinrichtung Paulus-Kirche enthalten.
Zudem wird die aktualisierte Liste der freiwilligen Leistungen als Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts übermittelt. Diese umfasst die Darstellung freiwilliger Leistungen in den Produkten sowie die Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Haushaltsatzung 2011 sowie der Dringlichkeitsliste unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungen vor.
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Hauptdokument|20110323120046|20110323120055|20110323120100|20110323120106|20110323120111|20110323120117|20110323120128|20110324110231
- 15Stellenplan 2011Zur Vorlage · 11/0094 · Beschlussvorlage
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Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2011 der Stadt Gladbeck sieht eine geringfügige Reduzierung des Stellenvolumens von 762,4 Stellen im Jahr 2010 auf 761,2 Stellen vor. Dieser Rückgang um 1,2 Stellen ergibt sich aus der Einrichtung von 3,8 neuen Planstellen, 1,0 Stellenstreichungen sowie der Umsetzung von weiteren personellen Anpassungen. Finanziell resultiert daraus ein jährlicher struktureller Mehraufwand von 32.600 Euro, der sich aus Einsparungen in Höhe von 255.500 Euro sowie Mehraufwendungen durch Umwandlungen und Neueinstellungen zusammensetzt.
Im Rahmen der Planung sind die Einrichtung von 2,5 Stellen für die Übernahme der Kindertagesstätte „Schneckenhaus“ sowie eine 30-Stunden-Stelle für die Luftreinhalteplanung und Lärmminderung vorgesehen. Zudem soll eine Teilzeitstelle in der Schuldnerberatung auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden. Der Entwurf umfasst zudem 9,8 Stellenumwandlungen und den Wegfall von 4,5 Stellen.
Die Bewertung der Beamtenstellen erfolgt auf Basis eines aktuellen Gutachtens, wobei für die Feuerwehr ein eigenes Modell angewandt wird. Im Ordnungsamt sind Reduzierungen im Ermittlungsdienst sowie Einsparungen durch rückläufige Fallzahlen vorgesehen. Mittelfristig sollen durch das Ausscheiden von Hauswarten und die Zusammenlegung der Betreuung von Übergangsheimen zwei Stellen eingespart werden. Auch bei den Sporthallenwarten ist eine Reduzierung von sieben auf sechs Stellen durch neue Dienstpläne geplant. Eine personelle Verstärkung im Bereich der Jugendgerichtshilfe sowie im Adoptionswesen ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten, da hierfür weitere Analysen erforderlich sind. Der Personalrat hat zur Vorlage Stellung genommen.
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Hauptdokument|20110315073034|20110315073037|20110315073042|20110315073045|20110315073050
- 16Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW hier: Antrag von Herrn Holger Klekar - Schmutzwasser-/Niederschlagswassergebühren, Baugenehmigungsverfahren, Kindergartenbeiträge -Zur Vorlage · 11/0082 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0082 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die verschiedene kommunale Themenbereiche umfasst. Der Antrag thematisiert die Festsetzung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, Baugenehmigungsverfahren sowie die Gestaltung von Kindergartenbeiträgen.
Hinsichtlich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren stellt die Verwaltung fest, dass die Verfahren zur Veranlagung bei Neubauten unverändert bestehen bleiben. In Bezug auf das Baugebiet „Am Heimannshof“ wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verwiesen, wonach eine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühren um 50 Prozent als Billigkeitserlass umgesetzt wurde. Für andere Neubaugebiete bleibt die Gebührenpflicht in voller Höhe bestehen.
Zum Thema Baugenehmigungsverfahren erläutert die Verwaltung die Aufgaben der Bauaufsicht und weist darauf hin, dass für bestimmte Vorhaben, wie im Fall eines Gebäudes im Baugebiet „Am Heimannshof“, ein Freistellungsverfahren nach der Bauordnung NRW angewandt wurde, bei dem keine präventive Prüfung durch die Behörde erfolgt.
Bezüglich der Kindergartenbeiträge wird das Merkblatt zur Berechnung der Elternbeiträge als Grundlage für die Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erläutert. Ein Antrag auf Änderung der Einkommensgruppen in Schritten von 500 bis 1000 Euro wird von der Verwaltung abgelehnt, da die aktuelle Staffelung als sozial ausgewogen gilt und eine Änderung zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand führen würde. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Hauptdokument|20110324112823|20110324112833|20110324112850|20110324112900
- 17A 52 - Sachstand -Zur Vorlage · 11/0116 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0116 informiert den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Sachstand zum Ausbau der B 224/A 52. Im Zentrum der Berichterstattung stehen die Planungsstände zum Autobahnkreuz A 2 / A 52 sowie die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen im Rahmen des städtischen Forderungskatalogs.
Ein Gutachter legte den aktuellen Planungsstand sowie die Ergebnisse zu den geplanten Autobahnführungen im Stadtgebiet Gladbeck dar, während die Rechtsabteilung Erläuterungen zu juristischen Fragen des Planfeststellungsverfahrens beisteuerte. Der Landesbetrieb Straßen NRW teilte der Stadt mit, dass die Mehrkosten für die von der Stadt gewünschte alternative Verbindungsrampe in Form eines Unterflugs etwa 13 Millionen Euro brutto betragen. Ein weiterer Vorschlag der Stadt zur Erschließung des Gewerbeparks Brauck wurde durch den Landesbetrieb als unwirtschaftlich und nicht richtlinienkonform bewertet.
Auf Bundesebene verweist das Bundesverkehrsministerium auf das laufende Planungsverfahren, das in zwei Abschnitte unterteilt ist. Ein gemeinsamer Termin zwischen den Vertretern der betroffenen Kommunen und dem Landesverkehrsministerium steht noch aus. Die Verwaltung hat zudem auf ein Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs reagiert, um rechtliche Aspekte des Planfeststellungsverfahrens zu thematisieren. Der Ausschuss wird angehalten, den Bericht der Verwaltung sowie die fachlichen Vorträge zum Planungsstand zur Kenntnis zu nehmen. Konkrete finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt lassen sich derzeit noch nicht beziffern.
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- 18Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 19Mitteilungen des Bürgermeisters
- 20Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 21Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 22Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 23Besetzung der Planstelle 'Leitung des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht'nicht öffentlich
- 24Vertrag über die Herstellung einer öffentlichen Entwässerungsanlage im Bereich der Steinstraßenicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich