Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW hier: Antrag von Herrn Holger Klekar - Schmutzwasser-/Niederschlagswassergebühren, Baugenehmigungsverfahren, Kindergartenbeiträge -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0082 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die verschiedene kommunale Themenbereiche umfasst. Der Antrag thematisiert die Festsetzung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, Baugenehmigungsverfahren sowie die Gestaltung von Kindergartenbeiträgen.
Hinsichtlich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren stellt die Verwaltung fest, dass die Verfahren zur Veranlagung bei Neubauten unverändert bestehen bleiben. In Bezug auf das Baugebiet „Am Heimannshof“ wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verwiesen, wonach eine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühren um 50 Prozent als Billigkeitserlass umgesetzt wurde. Für andere Neubaugebiete bleibt die Gebührenpflicht in voller Höhe bestehen.
Zum Thema Baugenehmigungsverfahren erläutert die Verwaltung die Aufgaben der Bauaufsicht und weist darauf hin, dass für bestimmte Vorhaben, wie im Fall eines Gebäudes im Baugebiet „Am Heimannshof“, ein Freistellungsverfahren nach der Bauordnung NRW angewandt wurde, bei dem keine präventive Prüfung durch die Behörde erfolgt.
Bezüglich der Kindergartenbeiträge wird das Merkblatt zur Berechnung der Elternbeiträge als Grundlage für die Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erläutert. Ein Antrag auf Änderung der Einkommensgruppen in Schritten von 500 bis 1000 Euro wird von der Verwaltung abgelehnt, da die aktuelle Staffelung als sozial ausgewogen gilt und eine Änderung zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand führen würde. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110324112823
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110324112833
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20110324112850
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20110324112900
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