Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Aus- zahlungen - Liste 4 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 11/0117 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im vergangenen Jahr. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010, welche unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 und 83 GO NRW. Diese Bestimmungen regeln, dass Ausgaben, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die zuständige Verwaltung hat hierzu eine detaillierte Aufstellung erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Bewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Stadtkämmerer erstellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 110803100117
- Anlage 1 als XLS öffnen ↗ 20110322093219
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