Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 hier: Erhöhung der Anliegeranteile um 10 v.H.
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0119 sieht eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Gladbeck vom 19. Dezember 2005 vor. Ziel der Änderung ist die Erhöhung der Anliegeranteile um 10 Prozentpunkte auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Anpassung betrifft verschiedene Straßentypen sowie Teileinrichtungen wie Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und die Beleuchtung. Die Sätze für unselbständige Grünanlagen bleiben von dieser Änderung unberührt. So ist beispielsweise vorgesehen, den Anteil für Gehwege in Anliegerstraßen von 70 auf 80 Prozent anzuheben.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erhöhung der Anteilssätze zu einer Steigerung der Einnahmen führt. Bei einem jährlichen Einnahmevolumen von bis zu 400.000 Euro werden ab dem Haushaltsjahr 2013 Mehreinnahmen von bis zu 80.000 Euro erwartet. Die Steigerung der Einnahmenseite dient der Haushaltskonsolidierung der Stadt. Die Vorlage enthält konkrete Berechnungsbeispiele für verschiedene Steigerungsstufen, wobei eine Erhöhung der Anteile um 10 Prozentpunkte Einnahmesteigerungen zwischen 15 und 20 Prozent bewirkt. Als Beschlussvorschlag wird die Annahme der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW unterbreitet. Die Vorlage lag dem Haupt- und Finanzausschuss am 1. April 2011 sowie dem Rat am 7. April 2011 zur Entscheidung vor.
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