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Beschlussvorlage

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

11/0115

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Ingenieuramtes zur Änderung der Entwässerungssatzung befasst sich mit der Anpassung der kommunalen Regelungen an das neue Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz. Kernpunkt der Vorlage ist die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zum Nachweis der Dichtheit privater Abwasseranlagen.

Aufgrund der neuen Rechtslage müssen Grundstückseigentümer die Dichtheit ihrer Anlagen nachweisen. Für Gebiete außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Fristverlängerung für einzelne Stadtbezirke möglich, wobei die Umsetzung zeitlich gestaffelt erfolgen soll. Für private Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten, konkret für das Gebiet nördlich der Reden- und Tunnelstraße, wird eine Verkürzung der Nachweispflicht auf den 31. Dezember 2014 vorgeschlagen.

Die geplante Satzungsänderung sieht zudem vor, dass die Sanierung von privaten Abwasseranlagen, die auf öffentlichen Flächen liegen, künftig nicht mehr in Eigenregie der Eigentümer, sondern durch die Verwaltung erfolgt. Die anfallenden Kosten sollen direkt mit den Eigentümern abgerechnet werden. Darüber hinaus sollen die Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation des Dichtheitsnachweises sowie die Regelung gestaffelter Fristen für die Stadtbezirke präzisiert werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kämmerei, des Rechtsamtes und des Ingenieuramtes hat die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Überarbeitung der Satzung beauftragen.

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