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Beschlussvorlage

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011

11/0108 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0108 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 für die Stadt Gladbeck. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner oder Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 14. Februar 2011 bis zum 06. April 2011 öffentlich aus. Die Vorlage dient dazu, den Prozess der Einwendungsfrist im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung festzulegen. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen durch die Bürgerinnen und Bürger oder Abgabenpflichtigen eingehen, werden diese nach der entsprechenden Prüfung nachgereicht. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.

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