Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0108 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 für die Stadt Gladbeck. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner oder Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 14. Februar 2011 bis zum 06. April 2011 öffentlich aus. Die Vorlage dient dazu, den Prozess der Einwendungsfrist im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung festzulegen. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen durch die Bürgerinnen und Bürger oder Abgabenpflichtigen eingehen, werden diese nach der entsprechenden Prüfung nachgereicht. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 142 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 110703100109
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Aus- zahlungen - Liste 4 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010 08.03.2011
- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 hier: Erhöhung der Anliegeranteile um 10 v.H. 08.03.2011
- Stellenplan 2011 01.03.2011
- Mandatsverlust des Ratsherrn Frank Nickel 15.03.2011
- Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung 17.03.2011
- Beratung der Haushaltssatzung 2011 einschließlich Anlagen/ Haushaltssicherungskonzept 22.03.2011