Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Projekte im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 10/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0321 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Freigabe von Mitteln aus dem Fonds „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ vor. Der Haupt- und Finanzausschuss soll der Bereitstellung eines Gesamtbetrags von 44.200,00 Euro zustimmen.
Die Mittel sind für die Fortführung verschiedener Projekte vorgesehen, die für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 geplant sind. Ein Teil der Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro soll für den Einsatz von Integrationshelfern in Grundschulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Migrantenfamilien in den zweiten Schuljahrgängen verwendet werden. Ein weiterer Betrag von 5.000,00 Euro ist für den Einsatz von Integrationshelfern in Förderschulen auf der Primarstufe vorgesehen. Zudem sollen 12.000,00 Euro für den Einsatz von Schulhelfern in der Abteilung für emotionale und soziale Entwicklung der Roßheideschule bereitgestellt werden.
Zusätzlich ist die Finanzierung einer Evaluation der Arbeit der Integrationshelfer und Schulhelfer vorgesehen. Hierfür liegt ein Angebot über 2.100,00 Euro vor. Die entsprechenden Projektbeschreibungen sind der Vorlage beigefügt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über vorhandene Haushaltsmittel. Die Vorlage wurde dem Schulausschuss zur Beratung und Beschlussempfehlung vorgelegt.
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- 6.1Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Fraktion vor, ein bisheriges stellvertretendes Ausschussmitglied zum ordentlichen Mitglied des Gremiums zu wählen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied als neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die vorgeschlagenen Nachfolger erfüllen die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen. Durch die vorgeschlagene Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit unverändert.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 6.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 10/0355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats als stellvertretendes Mitglied durch ein Ratsmitglied.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, berechtigt, einen Nachfolger vorzuschlagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt hierfür ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung in der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder. Während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern unverändert bleibt, erhöht sich die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder von neun auf zehn, während die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger von drei auf vier steigt.
Mit der Neuregelung der Ausschussbesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Festsetzung der neuen Zusammensetzung sowie die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied vor.
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- 6.3Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Soziale Liste -Zur Vorlage · 10/0366 · Beschlussvorlage
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- 7Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) hier: Neuwahl eines AufsichtsratsmitgliedsZur Vorlage · 10/0342 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0342 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus seinem Mandat im Aufsichtsrat zum 01.07.2010.
Gemäß dem Gesellschaftervertrag der GWG werden die Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates gewählt. Dabei werden die Mitglieder auf Vorschlag des Mitgesellschafters, des Mieterbeirates sowie der Stadt Gladbeck benannt. Die Amtsdauer eines nachrückenden Mitglieds beschränkt sich auf die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus fünf vom Rat vorgeschlagenen Mitgliedern, einem Vertreter des freien Gesellschafters und einem Mitglied des Mieterbeirates zusammen.
Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied ein Ratsmitglied vorgeschlagen. Der Beschlussentwurf sieht vor, diesen Vorschlag der Gesellschafterversammlung der GWG zu unterbreiten, um die Neubesetzung des Sitzes vorzunehmen. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 8Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2010-2015Zur Vorlage · 10/0319 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Legislaturperiode 2010 bis 2015 neu zu bestellen. Als Genossin der Emschergenossenschaft nimmt die Stadt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte wahr. Aufgrund der vorliegenden Jahresumlagen steht der Stadt für den kommenden Zeitraum die Anzahl von drei Delegierten zur Verfügung.
Die Vorlage legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung der Vertretung fest. Gemäß dem Emschergenossenschaftsgesetz können als Delegierte Personen benannt werden, die Mitglied der Genossenschaft sind, bei dem Mitglied beruflich tätig sind oder den Organen des Mitglieds angehören. Eine Vertretung durch sachkundige Bürger ist ausgeschlossen. Zudem dürfen keine Vertreter der Verwaltung entsandt werden, die hauptamtliche Funktionen wie die des Bürgermeisters oder Landrates innehaben.
Die Bestimmung der Vertreter erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Im vorliegenden Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Stadtbauraten als Vertreter des Bürgermeisters erneut zu entsenden. Für die weiteren zwei verfügbaren Plätze der Delegation sind im Entwurf noch keine spezifischen Personen benannt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.
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- 9Vorlage des Jahresabschlusses 2009 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 10/0290 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0290 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2009 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von über 703 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.133.709,57 Euro aus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vor, einen Teilbetrag von 533.472,39 Euro dem Träger zur Verwendung für Zwecke gemäß dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 449.050,38 Euro. Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.600.282,18 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrages an den Träger erfolgt gemäß den Vorgaben des Sparkassengesetzes. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Einzahlung des Nettobetrages in die Ergebnisrechnung.
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- 10EröffnungsbilanzZur Vorlage · 10/0337 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0337 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Eröffnungsbilanz der Stadt Gladbeck zum Stichtag 01.01.2008. Hintergrund der Bilanz ist die Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzwesen (NKF), welche zu diesem Zeitpunkt vollzogen wurde. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz war zur Erfassung der tatsächlichen Vermögens- und Schuldenverhältnisse der Stadt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich.
Das Bilanzvolumen beläuft sich auf 737,3 Millionen Euro. Aus der Bilanz geht ein Eigenkapital von 190,7 Millionen Euro hervor, wovon 30,9 Millionen Euro als Ausgleichsrücklage ausgewiesen werden. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz umfasst zudem einen Lagebericht sowie einen Anhang mit einem Spiegel der Forderungen und Verbindlichkeiten. Bei der Erarbeitung der Bewertungsrichtlinien war das Rechnungsprüfungsamt beteiligt und hat die Bewertung begleitend geprüft.
Der Entwurf wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den aufgestellten und bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stand 01.01.2008 zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weiterleitet.
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- 11Jahresabschluss 2008Zur Vorlage · 10/0335 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0335 des Amts für kommunale Finanzen betrifft den Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2008. Dieser Abschluss ist der erste vollständig doppische Jahresabschluss der Stadt nach der Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzwesen zum Stichtag 1. Januar 2008. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und den Lagebericht. Der Entwurf wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
Die Vorlage weist aus, dass die Gesamterträge im Jahr 2008 bei 172.161 Euro lagen, während der nicht durch Erträge gedeckte Aufwand 15.340 Euro betrug. Die Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung werden als unerheblich eingestuft, wessoit sich auch keine Pflicht zur Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes ergibt.
In der Vorlage wird zudem auf die Entwicklung der Rücklagen sowie die Situation der Steuereinnahmen hingewiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass basierend auf der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2010 damit zu rechnen ist, dass das Eigenkapital bis spätestens 2014 verbraucht sein wird und die Stadt in eine Überschuldung gerät.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
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Hauptdokument|20100621152600|20100621152621|20100621152641|20100621152655|20100621152719|20100621152733|20100621152755
- 12Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2009 nach 2010Zur Vorlage · 10/0336 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0336 des Amtes für kommunale Finanzen regelt die Ermächtigungsübertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2009 in das Jahr 2010. Hintergrund sind die laufenden Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2009, die gemäß § 22 GemHVO die Bildung solcher Übertragungen ermöglichen.
Der Vorschlag umfasst verschiedene Bereiche des konsumtiven Finanzplans für die laufende Verwaltungstätigkeit. Hierbei sind Verbindlichkeiten in Höhe von 2.333.056,62 Euro, Instandhaltungsrückzahlungen aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 3.424.076,44 Euro sowie die Einbuchung von Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in Höhe von 1.159.487,34 Euro vorgesehen. Darüber hinaus werden Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan in Höhe von 3.889.755,16 Euro sowie im investiven Finanzplan in Höhe von 14.302.370,66 Euro vorgeschlagen.
Die Übertragungen im investiven Bereich stehen bei Maßnahmen wie Soziale Stadt Brauck, Stadtumbau West, Horster Straße (IV. Bauabschnitt), Rockwoolstraße oder Ringallee Wittringen entsprechenden Landeszuschüssen gegenüber. Maßnahmen des Konjunkturpaketes II sind vollständig mit Fördermitteln ausgestattet. Die Auswirkungen auf den Haushalt bestehen in einer Erhöhung der Auszahlungen und des Aufwands im Jahr 2010 sowie des Aufwands im Jahr 2009. Um die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zu gewährleisten, wurde den entsprechenden Stellen bereits im Vorgriff auf die Bildung dieser Übertragungen die Nutzung der Mittel ermöglicht. Aufgrund der Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts wird dem Rat die Entscheidung über diese Übertragungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20100622113919|20100622114027|20100622114125|20100622114213|20100622145930|20100622114516
- 13Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 10/0333 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0333 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ausgaben, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der entsprechenden Beträge für das Haushaltsjahr 2009 wurde dem Gremium zur Einsicht vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates behandelt.
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- 14Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. §§ 82 i.V.m. 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 10/0334 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0334 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen der §§ 82 in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht die Zustimmung zu verschiedenen Finanzposten vor. Im Ergebnisplan belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen auf 84.200 Euro. Im Bereich des konsumtiven Finanzplans sind Auszahlungen in Höhe von 44.100 Euro vorgesehen, während der investive Finanzplan Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro vorsieht. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind den der Vorlage beigefügten Zusammenstellungen zu entnehmen.
Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Zustimmung des Bürgermeisters zu den genannten Beträgen gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage vor.
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- 15Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0312 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0312 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck vor. Hintergrund sind rechtliche Entwicklungen bei der Besteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wurde der bisherige Maßstab der Stückzahlsteuer durch eine Besteuerung auf Basis der Einspielergebnisse ersetzt.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Hinweise zur Ausgestaltung der aktuellen Satzung gegeben. Das Gericht äußerte Bedenken gegen die bestehende Regelung in § 8, die die Erhebung von Vorauszahlungen vorsieht. Nach Auffassung des Gerichts müssen diese Vorauszahlungen individuell auf die voraussichtliche Steuerlast abgestimmt sein, statt pauschal für jeden Automaten in gleicher Höhe festgesetzt zu werden. Eine einheitliche Regelung könnte im Widerspruch zum Kommunalabgabengesetz NRW stehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Erhebung von Vorausleistungen bei der Automatenbesteuerung künftig zu verzichten. Neben der rechtlichen Absicherung wird auf den personellen Mehraufwand verwiesen, der durch die individuelle Berechnung der Vorauszahlungen entsteht. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Juli 2006 in Kraft treten. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der 3. Änderungssatzung zur 2. Vergnügungssteuersatzung vor.
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- 16Genehmigung einer Dienstreise; Städtepartnerschaft mit Marcq-en-BaroeulZur Vorlage · 10/0349 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0349 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der französischen Stadt Marcq-en-Baroeul. Anlass der Reise ist das Herbstfest St. Vincent, zu dem die Partnerstadt den Bürgermeister sowie eine Delegation des Rates der Stadt Gladbeck für den Zeitraum vom 18. September bis zum 19. September 2010 eingeladen hat.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister drei weitere Vertreter der Stadt Gladbeck an der Reise teilnehmen sollen. Die Anreise nach Marcq-en-Baroeul ist mit einem Kleinbus geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind in der Ergebnisrechnung Reisekosten aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf des Beschlusses sieht die Genehmigung der Dienstreise einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 17Energieversorgung in Gladbeck a) Bericht der Verwaltung b) Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 10/0345 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Bericht zur künftigen Energieversorgung in Gladbeck vor. Grundlage der Vorlage ist der bestehende Konzessionsvertrag mit der Emscher-Lippe GmbH (ELE), der die Versorgung des Stadtgebiets mit Elektrizität und Gas regelt und Ende 2014 ausläuft.
Zudem endet die Beteiligung der Stadt Gladbeck an der ELE zum 30. Juni 2013. Die Stadt ist neben Gelsenkirchen und Bottrop mit jeweils 7 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Ein Verbleib der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschaft ist nur möglich, wenn eine Zusammenarbeit über das angegebene Datum hinaus vereinbart wird.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Neuordnung der Energieversorgung hat die Verwaltung Gespräche mit der ELE, den anderen kommunalen Gesellschaftern sowie mit Städten geführt, die die Energieversorgung bereits in Eigenregie betreiben. Für die künftige Gestaltung werden verschiedene Optionen aufgeführt. Dazu gehören die Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der ELE, die Gründung eigener Stadtwerke oder die Gründung eines Stadtwerkes in Verbindung mit einem strategischen Partner.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18Umgang mit städtebaulichen Problem-ImmobilienZur Vorlage · 10/0350 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit dem Umgang der Stadt Gladbeck mit städtebaulichen Problem-Immobilien. Unter diesen Liegenschaften werden Gebäude verstanden, die aufgrund von Verfall oder nicht angemessener Nutzung die Stadtentwicklung behindern können. Die Verwaltung verfolgt hierbei primär konsensuale Strategien mit den Eigentümern.
Als Beispiele für erfolgreiche Entwicklungen werden die ehemalige Aphrodite an der Buerschen Straße, das Asylbewohnerheim an der Horster Straße sowie die Alte Poststation an der Bottroper Straße angeführt, bei denen Abrisse oder Neunutzungen in Abstimmung mit den Eigentümern realisiert wurden. Auch für die Immobilien an der Phönixstraße sowie das Hochhaus an der Schwechater Straße werden positive Entwicklungen bzw. laufende Prozesse zur Bündelung von Eigentumsanteilen und zum Rückbau im Rahmen der Städtebauförderung berichtet.
Sollten konsensuale Lösungen nicht möglich sein, werden hoheitliche Instrumente wie Enteignungsverfahren, Sanierungsanordnungen oder Nutzungsuntersagungen als Option genannt. Eine Ausnahme bildete die Immobilie an der Schwechater Straße 38, bei der die Verwaltung aufgrund unmittelbarer Gefahr bereits eine Nutzungsuntersagung und eine Ersatzvornahme zur Sicherung durchgeführt hat. Für weitere Objekte, wie den Gebäudekomplex Schlägel-/Eisenstraße, sieht die Verwaltung aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen für den Abriss ungenutzter Anlagen derzeit keine Eingriffsmöglichkeit. Als Alternative wird die Teilnahme am Flächenpool NRW erwähnt, um Perspektiven für Brachflächen zu entwickeln. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 19Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Einführung einer Ehrenamtskarte in Gladbeck -Zur Vorlage · 10/0356 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0356 einen Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer sogenannten Ehrenamtskarte in der Stadt Gladbeck.
Der Antrag wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2010 vorbereitet. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan aufgeführt. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Entscheidung über die Einführung dieses Vergünstigungsmodells für ehrenamtlich Tätige.
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- 20Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale Liste - Wohnungssituation in Gladbeck; Unterstützung der Mieter -Zur Vorlage · 10/0341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziale Liste hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2010 eine Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0341 vorgelegt. Der Antrag basiert auf § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse.
Gegenstand der Vorlage ist die Untersuchung der Wohnungssituation in Gladbeck sowie die Frage nach Möglichkeiten zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern. Die Fraktion beantragt im Rahmen dieses Antrags eine Auseinandersetzung mit den bestehenden Wohnverhältnissen und den damit verbundenen Unterstützungsbedarfen innerhalb der Stadt.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass für die Umsetzung der im Antrag enthaltenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu erwarten sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 26Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG)nicht öffentlich
- 27Vertrag über die Herstellung einer öffentlichen Entwässerungsanlage im Bereich der Steinstraße nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich