Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Resolution des Rates der Stadt Gladbeck zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen SparkassenZur Vorlage · 07/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0124 des Bürgermeisterbüros der Stadt Gladbeck befasst sich mit einer Resolution des Rates zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 22. März 2007 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung einer Resolution, die sich mit der künftigen Ausrichtung und der Existenzgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sparkassen auseinandersetzt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck eine entsprechende Stellungnahme zu dieser Thematik formuliert. Die inhaltliche Grundlage der Resolution ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Entscheidung über den Text der Resolution liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates.
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- 5Neufassung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung)Zur Vorlage · 07/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheidungen zur Beschlussvorlage für den Rat und den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Der vorliegende Entwurf modifiziert einen bereits im November 2006 vorgelegten Satzungsentwurf in fünf zentralen Punkten.
Ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung sind Entwicklungen auf Landesebene. Die Verwaltung schlägt vor, die Abstimmungsberechtigung nicht mehr konstitutiv zu regeln, sondern auf die Gemeindeordnung zu verweisen. Damit soll die Satzung sowohl der aktuellen als auch einer möglichen künftigen Rechtslage standhalten, falls die Sperrfrist für das aktive Wahlrecht von drei Monaten auf 15 Tage verkürzt wird. Zudem wird die Regelung zum Abstimmungsverzeichnis und zu den Bekanntmachungen angepasst, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einsichtnahme zu entsprechen.
Zusätzlich wurden nach einer internen Überprüfung zwei weitere Änderungen vorgenommen. Um den Aufwand für die Bürger bei zeitgleich stattfindenden Wahlen zu reduzieren, sollen die Abstimmungsbezirke und -räume künftig mit denen der allgemeinen Kommunalwahlen identisch sein. Des Weiteren sieht die Neufassung vor, dass der Rat die Frist für die Einreichung von Textbeiträgen zum Abstimmungsheft verkürzen kann, sofern die ordnungsgemäße Vorbereitung des Bürgerentscheids gewährleistet bleibt. Dies soll eine flexiblere Handhabung bei besonderen Umständen, wie etwa Ferienzeiten oder Wahlzusammenlegungen, ermöglichen.
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- 6Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 4- gem. §§ 81 und 82 GO NW für 2006Zur Vorlage · 07/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 07/0119 legt das Amt für kommunale Finanzen eine Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 vor. Die Vorlage dient der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß den Paragrafen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß dieser gesetzlichen Grundlage sind Ausgaben, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die vorliegende Dokumentation umfasst die entsprechende Liste 4, welche die entsprechenden Ausgabenposten für das vergangene Jahr detailliert aufführt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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- 7Über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW; hier: Anpassung der ErheblichkeitsgrenzeZur Vorlage · 07/0058 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0058 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Anpassung der Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW. Ziel der Vorlage ist die Neuregelung der Zuständigkeiten für Ausgaben, die vom Planansatz abweichen.
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1986 liegt die aktuelle Grenze für die eigenständige Entscheidung des Kämmerers bei einem Betrag von 5.112 Euro. Durch die Umstellung auf die neue Doppik und die damit verbundene neue Gliederung des Haushalts in produktorientierte Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne hat sich die Struktur der Planansätze verändert. Da die Anzahl der Planansätze reduziert wurde und die Bildung von Budgets auf Ebene von Organisationseinheiten möglich ist, entstehen überplanmäßige Aufwendungen erst bei Überschreitung der jeweiligen Budgetsumme.
Im Rahmen der Neuregelung wird vorgeschlagen, den Ratsbeschluss von 1986 aufzuheben und die Erheblichkeitsgrenze neu festzulegen. Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die Grenze für die Zuständigkeit des Kämmerers auf 20.000 Euro angehoben werden soll. Die neue Regelung sieht vor, dass der Kämmerer für über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zuständig ist, sofern diese 20.000 Euro im Einzelfall nicht überschreiten, vollständig erstattet werden, bei Drittmitteln einen Eigenanteil von maximal 20.000 Euro aufweisen oder interne Leistungsverrechnungen sowie Jahresabschlussarbeiten betreffen.
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- 8Erlass einer neuen Verordnung über das Offenhalten von VerkaufsstellenZur Vorlage · 07/0094 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Erlassung einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vor. Damit soll die bisherige Verordnung vom 1. April 2004 aufgehoben werden. Grund für diesen Schritt ist die geänderte Rechtslage durch das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006, welches nun die Grundlage für die örtliche Ordnungsbehörde bildet.
Der Antrag geht auf ein Schreiben der Werbegemeinschaft vom 24. Januar 2007 zurück. Ziel der Neuregelung ist es, einen festen und planbaren Termin im Mai zu schaffen, der zeitlich von den Feierlichkeiten der Gewerkschaften zum 1. Mai entkoppelt ist. Konkret soll der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Stadtfestes „Gladbeck total“ künftig immer auf das Wochenende nach dem 1. Mai fallen. Eine Änderung für den verkaufsoffenen Sonntag zum Appletatenfest ist nicht vorgesehen; dieser soll weiterhin am ersten Sonntag im September stattfinden.
Gemäß dem Entwurf dürfen Verkaufsstellen an den genannten Sonntagen für eine Dauer von jeweils fünf Stunden, im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr, geöffnet sein. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Entwurfs. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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- 9Novellierung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 07/0123 · Beschlussvorlage
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Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Beschlussvorlage zur Novellierung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Einführung eines neuen Paragrafen (§ 4a), der die Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen regelt.
Die Begründung der Verwaltung bezieht sich auf Erfahrungen bei Veranstaltungen, wie etwa dem Appletatenfest, bei denen das Mitführen von Glasflaschen zu Glasbruch und damit zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führte. Die Vorlage basiert auf Empfehlungen aus der Gladbecker Ordnungspartnerschaft, um der Polizei und dem Ordnungsamt erweiterte Möglichkeiten für präventive und repressive Maßnahmen einzuräumen.
Der Entwurf sieht vor, dass auf Verkehrsflächen und in Anlagen jedes Verhalten untersagt ist, welches andere Personen nach den Umständen unvermeidbar gefährdet, behindert oder erheblich belästigt. Dies umfasst insbesondere Störungen im Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wie etwa das Anpöbeln von Passanten oder das Hinterlassen von Glasflaschen und deren Bruchteilen.
Die Änderung der Verordnung soll als zweite Änderungsverordnung zur bestehenden Ordnung vom 09.06.2000 erfolgen. Mit der Verabschlagung des Beschlussentwurfs durch den Rat tritt die neue Regelung eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Für die Umsetzung der Maßnahme sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 10Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 - Beschluss über die Jahresrechnung 2005 und Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO -Zur Vorlage · 07/0120 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0120 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005. Grundlage der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Einhaltung des Haushaltsplans, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Belege sowie die Einhaltung der Vorschriften über die Verwaltung und den Nachweis von Vermögen und Schulden zu prüfen. Zur Durchführung dieser Prüfung nutzt der Ausschuss die Dienste des Rechnungsprüfungsamtes.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2005, der auch die Prüfung der delegierten Aufgaben umfasst, wurde im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 20. März 2007 behandelt. Der Rat soll gemäß § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung über die geprüfte Jahresrechnung beschließen und die Richtigkeit des am 19. Mai 2006 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Ergebnisses anerkennen.
Zudem sieht die Vorlage eine Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2005 vor. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis zu nehmen, die Richtigkeit des Haushaltsrechnungsergebnisses für das Jahr 2005 anzuerkennen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
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- 11Besetzung von SchulleitungsstellenZur Vorlage · 07/0125 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0125 befasst sich mit der Neuregelung der Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zur Besetzung von Schulleitungsstellen. Hintergrund ist das zum 1. August 2006 in Kraft getretene Schulgesetz, welches gemäß § 61 das Verfahren zur Besetzung dieser Stellen neu geregelt hat. Demnach wird die Schulleitung nun durch die jeweilige Schulkonferenz gewählt.
Der Schulträger ist bei dieser Wahl in der Schulkonferenz mit einem stimmberechtigten Mitglied sowie bis zu drei weiteren beratenden Teilnehmern vertreten. Der Schulausschuss hat das Thema in seiner Sitzung am 12. März 2007 behandelt und sich dafür ausgesprochen, die Frage der Vertretung nicht für jeden Einzelfall separat zu regeln, sondern eine generelle Festlegung vorzunehmen.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für die Bestimmung der Vertretungen des Schulträgers beim Rat. Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen in der Ratssitzung Namensvorschläge für die Besetzung der Positionen unterbreiten. Der Beschlussentwurf umfasst die Wahl eines Mitglieds mit Stimmrecht sowie eines stellvertretenden Mitglieds sowie die Benennung von bis zu drei Mitgliedern ohne Stimmrecht. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden nicht ausgewiesen.
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- 12Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2006 - 2009 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 07/0024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0024 des Amts für Familie, Jugend und Soziales sieht die Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2006 bis 2009 für die Stadt Gladbeck vor. Die Erstellung des Plans erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Landes, wonach der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen solchen Förderplan vorlegen muss, um die Voraussetzung für weitere Förderungen durch das Land zu erfüllen.
Die Verwaltung hat den Plan unter Einbeziehung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie des Jugendrates erstellt. Grundlage der Planung bilden das Rahmenkonzept zur stadtteilorientierten Arbeit mit Mädchen und Jungen sowie die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Betriebs- und Personalkostenzuschüssen, die bereits seit Anfang 2003 in Kraft sind. Die Förderhöhe orientiert sich bei den Personalkosten an der anerkannten Personalausstattung und den aktuellen Empfehlungen der KGST. Die Zuschüsse zu den Betriebskosten werden auf Basis der Personalkosten als pauschale Zuweisung berechnet.
Mit dem Beschlussentwurf wird die Annahme des Förderplans für den Zeitraum bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2009 beantragt. Zudem wird die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2007 sowie die jährliche Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Jahre 2008 und 2009 zur Förderung der öffentlichen und freien Jugendarbeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 13Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 07/0070 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0070 des Ingenieuramtes sieht eine Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund dieser Änderung ist die Einführung des neuen Landes-Bestattungsgesetzes.
Die Verwaltung verfolgt bei der Neufassung die Grundlinie, die bisherigen und bewährten Bestattungsformen beizubehalten. In der vorangegangenen Sitzung des Umweltausschusses am 25. September 2006 wurde sich bereits ausführlich mit dieser Thematik befasst. Eine ursprüngliche Planung der Verwaltung, die das Mitführen von Hunden auf dem Friedhofsgelände – mit Ausnahme von Behinderten-Begleithunden – untersagt hätte, wird in der neuen Fassung nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll das bisherige Anleingebot weiterhin Bestand haben.
Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, die beigefügte Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Gladbeck zu beschließen. Durch die Satzungsänderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Vorlage wurde im Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei die endgültige Beschlussempfehlung für die Sitzung am 26. Februar 2007 vorgesehen war.
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- 14(ohne Titel)
- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Bürgermeisters
- 17Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 18Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 19Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 21Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich