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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung)

07/0114 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheidungen zur Beschlussvorlage für den Rat und den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Der vorliegende Entwurf modifiziert einen bereits im November 2006 vorgelegten Satzungsentwurf in fünf zentralen Punkten.

Ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung sind Entwicklungen auf Landesebene. Die Verwaltung schlägt vor, die Abstimmungsberechtigung nicht mehr konstitutiv zu regeln, sondern auf die Gemeindeordnung zu verweisen. Damit soll die Satzung sowohl der aktuellen als auch einer möglichen künftigen Rechtslage standhalten, falls die Sperrfrist für das aktive Wahlrecht von drei Monaten auf 15 Tage verkürzt wird. Zudem wird die Regelung zum Abstimmungsverzeichnis und zu den Bekanntmachungen angepasst, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einsichtnahme zu entsprechen.

Zusätzlich wurden nach einer internen Überprüfung zwei weitere Änderungen vorgenommen. Um den Aufwand für die Bürger bei zeitgleich stattfindenden Wahlen zu reduzieren, sollen die Abstimmungsbezirke und -räume künftig mit denen der allgemeinen Kommunalwahlen identisch sein. Des Weiteren sieht die Neufassung vor, dass der Rat die Frist für die Einreichung von Textbeiträgen zum Abstimmungsheft verkürzen kann, sofern die ordnungsgemäße Vorbereitung des Bürgerentscheids gewährleistet bleibt. Dies soll eine flexiblere Handhabung bei besonderen Umständen, wie etwa Ferienzeiten oder Wahlzusammenlegungen, ermöglichen.

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