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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

07/0070 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0070 des Ingenieuramtes sieht eine Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund dieser Änderung ist die Einführung des neuen Landes-Bestattungsgesetzes.

Die Verwaltung verfolgt bei der Neufassung die Grundlinie, die bisherigen und bewährten Bestattungsformen beizubehalten. In der vorangegangenen Sitzung des Umweltausschusses am 25. September 2006 wurde sich bereits ausführlich mit dieser Thematik befasst. Eine ursprüngliche Planung der Verwaltung, die das Mitführen von Hunden auf dem Friedhofsgelände – mit Ausnahme von Behinderten-Begleithunden – untersagt hätte, wird in der neuen Fassung nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll das bisherige Anleingebot weiterhin Bestand haben.

Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, die beigefügte Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Gladbeck zu beschließen. Durch die Satzungsänderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Vorlage wurde im Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei die endgültige Beschlussempfehlung für die Sitzung am 26. Februar 2007 vorgesehen war.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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