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Beschlussvorlage

Besetzung von Schulleitungsstellen

07/0125 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 07/0125 befasst sich mit der Neuregelung der Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zur Besetzung von Schulleitungsstellen. Hintergrund ist das zum 1. August 2006 in Kraft getretene Schulgesetz, welches gemäß § 61 das Verfahren zur Besetzung dieser Stellen neu geregelt hat. Demnach wird die Schulleitung nun durch die jeweilige Schulkonferenz gewählt.

Der Schulträger ist bei dieser Wahl in der Schulkonferenz mit einem stimmberechtigten Mitglied sowie bis zu drei weiteren beratenden Teilnehmern vertreten. Der Schulausschuss hat das Thema in seiner Sitzung am 12. März 2007 behandelt und sich dafür ausgesprochen, die Frage der Vertretung nicht für jeden Einzelfall separat zu regeln, sondern eine generelle Festlegung vorzunehmen.

Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für die Bestimmung der Vertretungen des Schulträgers beim Rat. Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen in der Ratssitzung Namensvorschläge für die Besetzung der Positionen unterbreiten. Der Beschlussentwurf umfasst die Wahl eines Mitglieds mit Stimmrecht sowie eines stellvertretenden Mitglieds sowie die Benennung von bis zu drei Mitgliedern ohne Stimmrecht. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden nicht ausgewiesen.

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