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Beschlussvorlage

Erlass einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

07/0094 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Erlassung einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vor. Damit soll die bisherige Verordnung vom 1. April 2004 aufgehoben werden. Grund für diesen Schritt ist die geänderte Rechtslage durch das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006, welches nun die Grundlage für die örtliche Ordnungsbehörde bildet.

Der Antrag geht auf ein Schreiben der Werbegemeinschaft vom 24. Januar 2007 zurück. Ziel der Neuregelung ist es, einen festen und planbaren Termin im Mai zu schaffen, der zeitlich von den Feierlichkeiten der Gewerkschaften zum 1. Mai entkoppelt ist. Konkret soll der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Stadtfestes „Gladbeck total“ künftig immer auf das Wochenende nach dem 1. Mai fallen. Eine Änderung für den verkaufsoffenen Sonntag zum Appletatenfest ist nicht vorgesehen; dieser soll weiterhin am ersten Sonntag im September stattfinden.

Gemäß dem Entwurf dürfen Verkaufsstellen an den genannten Sonntagen für eine Dauer von jeweils fünf Stunden, im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr, geöffnet sein. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Entwurfs. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.

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