Novellierung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Beschlussvorlage zur Novellierung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Einführung eines neuen Paragrafen (§ 4a), der die Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen regelt.
Die Begründung der Verwaltung bezieht sich auf Erfahrungen bei Veranstaltungen, wie etwa dem Appletatenfest, bei denen das Mitführen von Glasflaschen zu Glasbruch und damit zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führte. Die Vorlage basiert auf Empfehlungen aus der Gladbecker Ordnungspartnerschaft, um der Polizei und dem Ordnungsamt erweiterte Möglichkeiten für präventive und repressive Maßnahmen einzuräumen.
Der Entwurf sieht vor, dass auf Verkehrsflächen und in Anlagen jedes Verhalten untersagt ist, welches andere Personen nach den Umständen unvermeidbar gefährdet, behindert oder erheblich belästigt. Dies umfasst insbesondere Störungen im Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wie etwa das Anpöbeln von Passanten oder das Hinterlassen von Glasflaschen und deren Bruchteilen.
Die Änderung der Verordnung soll als zweite Änderungsverordnung zur bestehenden Ordnung vom 09.06.2000 erfolgen. Mit der Verabschlagung des Beschlussentwurfs durch den Rat tritt die neue Regelung eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Für die Umsetzung der Maßnahme sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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Dokumente
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