Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 49 Gebiet: Rosenhügel und ECA-Siedlung hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

05/0010

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 49 im Gebiet Rosenhügel und ECA-Siedlung gebeten. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1974 rechtsverbindlich ist, regelt primär die Zuwegungen, Standorte von Garagen sowie Baulinien und Baugrenzen. Die vorliegende Vorlage der Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass die aktuellen Festsetzungen eine Nutzung der Dachgeschosse zu Wohnzwecken sowie die Errichtung von Anbauten für zusätzliche Nasszellen im Erdgeschoss erschweren. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben künftig auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuches erfolgen, was kleinteilige Erweiterungen ermöglichen soll.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsprozesse wurden von der Seite der Bürger keine Anregungen eingereicht. Ein Träger öffentlicher Belange, die RWE Transportnetz Strom GmbH, hat auf die im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen von Hochspannungsfreileitungen und deren Schutzstreifen hingewiesen. Das Unternehmen erklärte, dass gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen, sofern eine Abstimmung über technische und rechtliche Einzelheiten bei künftigen Bauvorhaben im Schutzstreifen sichergestellt bleibt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die zuständige Stelle im Rahmen der künftigen bauplanungsrechtlichen Prüfung bei Betroffenheit beteiligt wird. Für das Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Alle Vorlagen aus Januar 2005 · Archiv nach Monat