Bebauungsplan Nr. 45, 1., 2., 3., 4., 5. Änderung Gebiet: Marktplatz Rosenhügel hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird über die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 45 im Gebiet Marktplatz Rosenhügel beraten. Der betreffende Bebauungsplan, der in mehreren Änderungen seit 1967 rechtsverbindlich ist, sah ursprünglich die Gestaltung eines Geschäftszentrums vor, welches Wohngebäude, Ladenflächen und eine Bankfiliale umfasste.
Nach Angaben des Stadtbaurates bestehen für die bestehenden Gebäude durch die aktuellen Festsetzungen von Baulinien und Baugrenzen sowie die Dachkonstruktion nur eingeschränkte Möglichkeiten für bauliche Veränderungen. An die Verwaltung wurden Wünsche herangetragen, die eine Nutzung der Dachgeschosse zu Wohnzwecken sowie die Realisierung von Anbauten ermöglichen sollen.
Um die rechtlichen Voraussetzungen für solche Vorhaben zu schaffen, wird die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans vorgeschlagen. Nach einer Aufhebung würde die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf der Grundlage von § 34 BauGB erfolgen, was die Zulassung von Dachgeschossaufbauten und Anbauten ermöglichen könnte.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Aufhebungsverfahren gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Die Durchführung der Bürgerbeteiligung soll dabei gemäß den entsprechenden Regelungen der Hauptsatzung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen durch das Verfahren werden nicht verzeichnet.
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