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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 58a, 1., 2., 3. Änderung Gebiet: Buersche Str. hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

05/0011

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 58a im Gebiet Buersche Straße gebeten. Das Verfahren umfasst die 1., 2. und 3. Änderung des Plans sowie ein Teilaufhebungsverfahren für die Bereiche vom August-Wessendorf-Weg über die Bahnhofstraße und Am Sägewerk bis zur Erlenstraße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Die Grundlage für die Aufhebung bildet die Tatsache, dass die ursprünglichen Festsetzungen des seit 1968 rechtsverbindlichen Plans, wie etwa die Sicherung eines Gleiskörpers für die Straßenbahn oder die Entfernung der südlichen Bauzeile, aufgrund der aktuellen Straßenführung nicht mehr realisierbar sind. Eine Straßenrandbebauung kann nach § 34 Baugesetzbuch als genehmigungsfähig beurteilt werden, wodurch die städtebauliche Notwendigkeit der bisherigen Festsetzungen entfällt.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab ein Unternehmen darauf hin, dass eine Gasfernleitung im Gebiet verläuft, wobei die Verwaltung feststellt, dass diese Leitung nicht im Bereich der Teilaufhebung liegt. Das Bergamt Gelsenkirchen verwies auf die Notwendigkeit bergbaulicher Sicherungsmaßnahmen bei Bebauungen; dieser Hinweis wird in die Begründung des Aufhebungsverfahrens aufgenommen. Eine Bürgerbeteiligung fand bereits im Frühjahr 2004 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Finanzielle Auswirkungen durch das Verfahren werden nicht erwartet.

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