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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 139, -1. Änderung- Gebiet: Hege-/ Lottenstraße Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

18/0149 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 139 für das Gebiet Hege-/ Lottenstraße im Rahmen einer ersten Änderung als Satzung zu beschließen. Ziel dieser Änderung ist die Regelung der Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen. Während diese im aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, sieht die Änderung eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen außerhalb der rückwärtigen Baugrenzen vor. Die Maßnahme dient der Steigerung der Nutzungsmöglichkeiten im privaten Freiraum und der Aufenthaltsqualität; die Schaffung neuer Baugrundstücke ist nicht vorgesehen.

Das Verfahren umfasst die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, welche im Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis zum 5. Januar 2018 durchgeführt wurde. Hierbei gingen keine abwägungserheblichen Stellungnahmen ein. Die anschließende öffentliche Auslegung fand vom 12. März bis zum 11. April 2018 statt und erbrachte ebenfalls keine Anregungen oder Einwendungen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Änderung des Bebauungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung verabschiedet. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.

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