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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 45, 1., 2., 3., 4., 5. Änderung Gebiet: Marktplatz Rosenhügel hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

07/0332

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage 07/0332 dazu aufgerufen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet Marktplatz Rosenhügel gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Gegenstand des Verfahrens ist die Aufhebung des seit 1967 rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie dessen vorangegangener fünf Änderungen.

Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die bestehenden Festsetzungen des alten Bebauungsplans die bauliche Nutzung der vorhandenen Gebäude einschränken. Konkret sind durch die aktuellen Baulinien und Baugrenzen Anbauten nur minimal möglich, und die Dachgeschossnutzung ist aufgrund der Dachneigung und der Drempelhöhe eingeschränkt. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben künftig auf Basis von § 34 BauGB erfolgen. Dies soll die Voraussetzungen schaffen, um Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken sowie Anbauten an den bestehenden Gebäuden zu ermöglichen.

Das Verfahren umfasst zudem die Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Rheinisch-Westfälischen Wohnstätten AG. Die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde bereits in den Jahren 2006 und 2007 durchgeführt, wobei keine Anregungen eingingen. Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung wird der nächste Verfahrensschritt eingeleitet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich aus dem Vorhaben nicht.

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