Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2008 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 08.01.01 - Sportanlagen - bei der HSt. Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der BSt. 08.01.01/4500.785200 Maßnahme Sportplatz Hegestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 08/0418 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008. Gegenstand der Entscheidung ist der überplanmäßige Bedarf im Bereich der Sportanlagen, konkret für die Baumaßnahme Sportplatz Hegestraße.
Für das laufende Haushaltsjahr sind für dieses Projekt insgesamt 1.038.000 Euro vorgesehen, wobei 551.000 Euro als Haushaltsansatz und 487.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt wurden. Aufgrund des aktuellen Baufortschritts besteht die Möglichkeit, die Maßnahme noch im Jahr 2008 abzuschließen. Dies würde jedoch dazu führen, dass die Mittel aus der Verpflichtungsermächtigung bereits in diesem Kalenderjahr ausgezahlt werden müssten, was eine überplanmäßige Bereitstellung erforderlich macht.
Die Verwaltung begründet den Antrag damit, dass die Finanzierung der Fortsetzungsmaßnahme im Haushaltsplan 2009 über die Sport- und Schulpauschale sichergestellt ist. Um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 24. September 2008 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Der Beschlussentwurf sieht nun die formale Genehmigung dieser Entscheidung vor, um die Bereitstellung von 487.000 Euro für die Maßnahme Sportplatz Hegestraße zu ermöglichen.
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Weitere Vorlagen: Rat
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