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Mitteilungsvorlage

Rechtsanspruch OGS ab Schuljahr 2026/2027 a) Aktuelle Situation in der Offenen Ganztagsgrundschule b) Weichenstellungen für den Rechtsanspruch

230145 08.03.2023 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf mindestens acht Stunden tägliche Förderung haben. Ziel des Gesetzes ist es, die Betreuungslücke zwischen Kindertagesstätte und Grundschule zu schließen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

In Gladbeck sind derzeit alle Grundschulen sowie die Roßheideschule als Offene Ganztagsschulen organisiert. Im Schuljahr 2022/2023 nutzten etwa 46 Prozent der Grundschulkinder das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule, was unter Einbeziehung der verlässlichen Betreuung einen Anteil von rund 56 Prozent ergibt. Da jedoch bereits 17 Prozent der Kinder auf Wartelisten stehen und bundesweit mit einem Bedarf von 75 bis 80 Prozent gerechnet wird, ist eine Erweiterung der Kapazitäten sowie der Bildungsinfrastruktur erforderlich.

Die Finanzierung des Ausbaus erfolgt unter Beteiligung von Bundesmitteln an den Investitions- und Betriebskosten. Die Stadt Gladbeck konnte bereits rund 850.000 Euro aus einem bundesweiten Sofort-Investitionsprogramm für die Südparkschule nutzen. Die Verwaltung wird dem Schulausschuss im Rahmen der Sitzung am 20. März 2023 über die aktuelle Situation sowie die notwendigen Weichenstellungen für den künftigen Ausbau berichten.

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Ort

📍 Josefschule · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

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